#COMPUTER BILD COMPUTER BILD-Suche COMPUTER BILD × Home›Tests & Ratgeber›Internet›News Upload-Filter durch Artikel 17 Artikel 17: Verstößt Urheberrechtsrichtlinie gegen das Grundrecht? von Daniela Leistikow, Udo Lewalter, Christian Hensen, Sarah Ignor, Claudia Brüggen-Freye, Jan Michelsen, Rainer Schuldt, Janina Carlsen und unserem Autor Przemyslaw Szymanski 03.02.2020, 11:35 Uhr Ein neues EU-Urheberrecht sorgte 2019 für Diskussionen. Nun stellt ein Gutachten die Vereinbarkeit mit dem Grundrecht infrage. COMPUTER BILD mit den Infos. Uploadfilter © iStock.com/FRadu Artikel 17: Die umstrittene Urheberrechtsreform verstößt möglicherweise gegen das Grundrecht. Mit der umstrittenen Reform des Urheberrechts in Europa hatte man auch den sogenannten "Artikel 17" verabschiedet. Dieser war bereits im Vorwege sehr umstritten. Ein Gutachten, das im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen erstellt wurde, bescheinigt der Richtlinie dem Anschein nach einen Verstoß gegen das Grundrecht. Artikel 17: Verstoß gegen Grundrecht? Die Grünen gehörten bereits in der Diskussion über die neue Richtlinie zu den Kritikern. Sie hielten besonders die Absage der Bundesregierung zu den befürchteten Upload-Filtern für nicht realisierbar, denn die Richtlinie lasse sich nicht anders umsetzen. Nun haben die Grünen ein Gutachten beim Multimedia- und Telekommunikationsrechtler Gerald Spindler in Auftrag gegeben. Dieser kommt zu dem Schluss, dass der Beschluss des Europäischen Parlaments gegen das Grundrecht verstößt. Damit ist es immer wahrscheinlicher, dass der Europäische Gerichtshof die Richtlinie kippt - Polen hatte dort bereits im Mai 2019 eine Klage eingereicht. Grund für das Urteil von Gerald Spindler ist vor allem die proaktive Kontrolle von Inhalten, denn das verstößt seiner Ansicht nach gegen das Verbot gegen die allgemeine aktive Überwachungspflicht, die in der Europäischen Union gilt. Auch den Vorsatz der CDU, den Upload-Filter ein Deutschland nicht einzuführen, sieht er als nicht realistisch an. Möglich wären maximal Ausnahmen für kleine Unternehmen. Bei einer Umsetzung der Richtlinie vermutet Spindler, dass die Plattformen auf Geoblocking zurückgreifen, weil sie sich vor möglichen Verstößen schützen möchten. Artikel 17: Warum gibt es das neue Gesetz? Eine neue Version, die ins digitale Zeitalter passt, soll das veraltete Urheberrechtsgesetz der Europäischen Union (EU) ersetzen. So will man unter anderem gewährleisten, dass Künstler für ihre Inhalte im Internet eine faire Vergütung erhalten. Aktuell muss YouTube Videos nachträglich offline nehmen, wenn die Clips Urheberrechte verletzen. Das neue Gesetz sieht vor, dass große Plattformen urheberrechtlich geschütztes Material wie Musik schon während des Hochladens aufspüren müssen. Um das zu leisten, setzen die Dienste wohl eine Spezial-Software ein: den umstrittenen Upload-Filter. Die Top-Downloads im Dezember 2021 Chrome © Google Ashampoo WinOptimizer 18 – Kostenlose Vollversion © COMPUTER BILD Firefox © Mozilla 50 Programme Beliebte Downloads Upload-Filter: Was ist das? In dem Gesetz selbst ist von einem Upload-Filter gar nicht die Rede. Experten gehen aber davon aus, dass die gesetzlichen Forderungen aus Artikel 17 nur mit solchen Filtern erreichbar sind. Bei YouTube gibt es mit "Content ID" bereits ein ähnliches System. Urheber laden dabei Songs in eine spezielle Datenbank von YouTube hoch. Eine Software durchsucht daraufhin künftig andere YouTube-Videos nach den Songs und meldet Funde. Warum reden alle von Artikel 17? Weil das Gesetz überarbeitet wurde und die Passagen zum Thema Upload-Filter sich in der aktuellen Fassung unter Artikel 17 finden. Zunächst war der Gesetzentwurf unter Artikel 13 zu finden. Neu ist in dem geplanten Gesetz, dass nun die Plattform für Inhalte haftet: Lädt ein Nutzer Material hoch, für das er keine Lizenz hat, kann der Urheber dafür den Dienst haftbar machen – etwa wenn im Hintergrund eines YouTube-Videos ein Song läuft. Die Dienste sollen die Erlaubnis von "Rechteinhabern einholen, etwa durch den Abschluss einer Lizenzvereinbarung", und eine „angemessene Vergütung“ zahlen. Dienste, die weniger als drei Jahre alt sind oder weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz mit weniger als 5 Millionen Kunden machen, müssen die neuen Regeln ?in etwas geringerem Umfang befolgen. Eine Ausnahme gilt, wenn man geschütztes Material für "Zitate, Kritik und Rezensionen" sowie Parodien verwendet. 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Die ehemalige Politikerin der Piratenpartei, Julia Reda (nun parteilos), geht laut Medienbericht davon aus, dass die Parlamentarier nach der Wahl nur ihr Gesicht wahren wollen. Änderungen an diesem Ergebnis sind im Nachhinein ohnehin nicht mehr möglich. Artikel 17: Keine Upload-Filter in Deutschland? Kurz bevor es für die Abgeordneten des EU-Parlaments an die finale Abstimmung zu diesem Gesetz ging, legte die CDU noch eine Idee vor, die zumindest in Deutschland die umstrittenen Upload-Filter verhindern sollte. Der Kompromiss sah vor, Pauschallizenzen sowie Freigrenzen einzuführen und so den Einsatz von Upload-Filtern obsolet zu machen. Was für viele auf den ersten Blick nach einem noblen Schritt aussah, bezeichneten Netzaktivisten und Gegner der Reform wie Julia Reda allerdings von Anfang an als Scheinkompromiss, der praktisch nicht realisierbar ist. Und sie hatten recht! Das sehen nun auch die diversen CDU-Parteivertreter ein und rudern zurück. Der Tenor: Der Einsatz von Upload-Filtern lässt sich auch mit Pauschallizenzen sowie Freigrenzen nicht verhindern. Allerdings steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung: "Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern (…) lehnen wir als unverhältnismäßig ab". Das könnte zum Problem werden. Die Bundesregierung gab bei der Abstimmung am Montag (15. April 2019) laut BILD tatsächlich eine Protokollerklärung ab, in der betont wird, dass bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie auf den Einsatz der umstrittenen Upload-Filter verzichtet werden soll. EU-Politiker: Kein deutscher Sonderweg! EU-Kommissar Günther Oettinger hatte zuvor bereits stark bezweifelt, dass sich Upload-Filter auf nationaler Ebene verhindern lassen. "Nach heutigem Stand werden Upload-Filter nicht ganz zu vermeiden sein", so der Oettinger laut "Spiegel". Gegenüber Politico äußerte sich der Politiker laut Heise noch deutlicher: Es dürfe keinen "deutschen Sonderweg" bei der Umsetzung der Reform geben. Die Vorgaben in der EU-Richtlinie wären klar, sodass die Mitgliedsstaaten sie rasch umsetzen sollten. Das neue Gesetz ist lediglich eine EU-Richtlinie und gilt deswegen nicht sofort für alle. Bei EU-Verordnungen ist das anders, wie zuletzt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zeigte. DSGVO: Das alles ändert sich für ... Frau im Büro vor Computer © dpa-Bildfunk Patient beim Arzt © dpa-Bildfunk Arzt © dpa-Bildfunk 10 Bilder Zur Bildergalerie Artikel 17: Was spricht gegen Upload-Filter? Upload-Filter wie zum Beispiel "Content ID" funktionieren nicht immer zuverlässig. Ein Universal-Filter für Video, Bild und Text könnte noch fehleranfälliger sein. Zudem ist keine Software in der Lage, Video- oder Song-Ausschnitte zielsicher als Zitate zu erkennen, wie sie zum Beispiel bei Parodien vorkommen. Populäre Internetphänomene wie Meme oder GIFs könnten deswegen verschwinden. Auch wenn jemand in einem selbstgedrehten Video seine Meinung zu einem Song oder einer Serie sagt - und das Werk dabei auch abspielt - stoppt ein Filter möglicherweise die Veröffentlichung des Videos. Kritiker befürchten deswegen, Upload-Filter könnten die Meinungsfreiheit im Netz einschränken. Urheberrechtsreform: Kritische Stimmen Schon kurz nach der Abstimmung am 26. März 2019 gab es erste kritische Stimmen. So bemängelte der Eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme, dass man während der zweieinhalbjährigen Diskussion Alternativvorschläge nicht ausreichend berücksichtigt hätte und jetzt die Europawahl vorgeschoben wurde, um zu einem schnellen Abschluss zu kommen. Süme weiter: "Die heutige Entscheidung führt dazu, dass das Internet in Europa kaputt gefiltert wird; es wird sich fundamental verändern." - "Was fehlt, sind hilfreiche Vorschläge für ausgewogene, durchdachte und praxisnahe Regelungen abseits von Filtern und Leistungsschutzrecht", so Tabea Rösner, Sprecherin Netzpolitik Bündnis 90/Die Grünen. Dominik Kis, einer der Initiatoren der Change.org-Petition zur "Rettung des Internets" erklärte, das EU-Parlament habe die Bedenken von fünf Millionen Bürgerinnen und Bürgern ignoriert, statt ein faires und gerechtes Urheberrecht für alle zu verhandeln. Artikel 13 Demo München © Twitter / @uploadfilter In München gingen weit über 50.000 Menschen gegen Artikel 13 auf die Straße. (Quelle: Twitter / @uploadfilter) CDU gegen Demonstranten: Was war da los? Vor der Entscheidung in Brüssel hatte es Proteste gehagelt. Dabei führte man die Debatte in keinem europäischen Land so hitzig wie in Deutschland. Am 23. März 2019 gingen in ganz Europa die Menschen auf die Straßen und protestierten gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform und den EU-Artikel 17. Nach Schätzungen kamen allein in Deutschland rund 200.000 Demonstranten zu den vielen Kundgebungen. Doch waren die wirklich freiwillig vor Ort oder gab es von großen US-Konzernen wie Google Geld für die Aktion? Das behauptete die CDU – und goss damit weiter Öl ins Feuer! Die Internetgemeinschaft und die CDU kommen wohl erst einmal auf keinen grünen Zweig mehr. Nach den jüngsten Auseinandersetzungen mit dem Verhandlungsführer des Europaparlaments Axel Voss (55), der die Online-Protestler schon im Vorfeld als Bots bezeichnete, ging der CDU-Politiker und Europa-Abgeordnete Daniel Caspary noch einen Schritt weiter. Auf bild.de bemängelte er den massiven Einsatz von Desinformationen seitens US-amerikanischer Konzerne. Die Demonstranten seien zudem gekauft - Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zahlen demnach bis zu 450 Euro pro Person. Die parteilose EU-Abgeordnete Julia Reda weist solche Vorwürfe via Twitter zurück und erklärt, dass die meisten Demonstranten und NGOs für die benötigte Technik auf Demos eher noch draufzahlen. Sogar CDU-Bundestagsabgeordnete wie Matthias Hauer bedauern mittlerweile "wiederholtes Zurschaustellen völliger Ahnungslosigkeit" der eigenen Partei. Upload-Filter: Warum schlagen Datenschützer Alarm? Die umstrittene Reform des Urheberrechts könnte auch datenschutzrechtliche Probleme zur Folge haben. Nach Einschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, besteht gerade beim Einsatz von sogenannten Upload-Filtern die Gefahr, dass große Anbieter solcher Software verstärkt Daten über Nutzer vieler Plattformen und Dienste im Internet bekommen. "Auch wenn Upload-Filter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert werden, wird es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen", warnte Kelber. 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Allerdings gibt es einen Vorteil: Wenn Sie etwas bei ?einer Plattform hochladen, für die die Richtlinie gilt, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, weil diese die Verantwortung trägt. Beliebte Nachhilfe-Kanäle auf YouTube Deutschnachhilfe © Musstewissen, funk.net Physiknachhilfe © Musstewissen, funk.net Nachhilfe in Geschichte © wissen2go 6 Bilder Zur Bildergalerie YouTube-Video verkündet Ende der Plattform Ins Rollen kamen die Diskussionen wohl am 2. November 2018. Da veröffentlichte der YouTube-Kanal "Wissenswert" ein 5:47 Minuten langes Video mit dem Titel „Warum es YouTube nächstes Jahr nicht mehr gibt“, das vor dem Ende der Videoplattform warnt. In dem Clip, den Nutzer binnen weniger Tage 3,5 Millionen Mal schauten, erzählt eine Männerstimme besorgt: "In einigen Monaten werden fast alle Kanäle, die wir kennen, lieben und immer wieder gucken, gelöscht werden. Egal, wie groß und beliebt, niemand wird übrigbleiben. Bis auf einige Kanäle von sehr großen Firmen." Die Macher des Clips, Simon Difabachew und Felix Härlen, wollten eigenen Angaben zufolge auf die Reform des Urheberrechts aufmerksam machen. Das hat geklappt. (Mit Material der dpa.) Weiterführende Links Gefällt Ihnen dieser Artikel? Gefällt mir Gefällt mir nicht 71 692 Bitte wählen Sie aus, was Ihnen nicht gefallen hat. Senden Aktuelle News Bundesliga: Köln – Bayern © iStock.com/MARHARYTA MARKO, FC Bayern München, 1. FC Köln Bundesliga: 1. FC Köln – Bayern München live sehen Hörspielboxen © iStock.com/vectorplusb, COMPUTER BILD Tonie regelt: Sechs Hörspielboxen im Praxis-Test Nikon Z9 im Test © COMPUTER BILD Nikon Z9 im Test: Dieser Brocken ist echt spitze! 24-Zoll-Monitore im Test © iStock.com/Lesikvit, Iiyama, LG, Viewsonic 24-Zoll-Monitore im Test: Kompakt und günstig! 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