müssen Bewohner die Möglichkeit haben, sich an die Abstandsempfehlungen* zu halten. Sie sollen „so untergebracht sein, dass eine physische Distanzierung (mindestens 1,5 Meter Abstand) und Kontaktreduzierung auch innerhalb des Gebäudes möglich ist.“ Idealerweise wird eine Unterbringung in Einzelzimmern empfohlen. -- „Eine Quarantäne der gesamten Gemeinschaftsunterkunft sowie das Errichten von physischen Barrieren (Zäunen) sind zu vermeiden. Durch eine Massenquaratäne wird eine vermeidbar hohe Exposition mit daraus resultierenden Risiken für alle BewohnerInnen in Kauf genommen, die den