Frankreich : Drohnen über Paris entkommen Polizei

Eiffelturm, US-Botschaft, Verkehrsknotenpunkte: Erneut sind unbekannte Drohnen über der französischen Hauptstadt gesichtet worden. Trotz höchster Terrorwarnstufe
Blick über Paris © Gonzalo Fuentes/Reuters

In der zweiten Nacht in Folge sind Drohnen über der französischen Hauptstadt geflogen. Zwischen 23 Uhr und 2 Uhr nachts seien in fünf Fällen kleine Drohnen im Zentrum von Paris gesichtet worden, teilte die Polizei mit. Schon in der Nacht zum Dienstag waren in der Stadt mindestens fünf unbemannte Flugobjekte gesichtet worden. Nach Informationen des Senders BFMTV arbeitet eine Sondereinheit der Polizei mit zehn Beamten daran, die Urheber der Flüge zu ermitteln.

In beiden Fällen überflogen die Drohnen in etwa dieselben Gebiete: nahe dem Eiffelturm, nahe dem Invalidendom, am Place de la Concorde, der in der Nähe der US-Botschaft liegt, und am Place de la Bastille. Auch mehrere Verkehrsknotenpunkte am Stadtrand waren diesmal betroffen, darunter die Porte de Saint-Cloud im Südwesten und die Porte de Clignancourt im Norden der Stadt. Wie bereits in der Nacht zuvor konnte die Polizei auch dieses Mal weder diejenigen ausfindig machen, die die Fluggeräte steuerten, noch die Drohnen selbst erwischen. Auch zur Größe der Flugobjekte gab es keine genauen Angaben.

Der Überflug der Drohnen ist deshalb brisant, weil in der Stadt nach den Anschlägen auf das Satiremagazin Charlie Hebdo immer noch die höchste Terrorwarnstufe gilt. Seit der islamistischen Anschlagsserie von Anfang Januar mit 17 Toten sind die Sicherheitskräfte im Großraum Paris in ständiger Alarmbereitschaft. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Dienstag Ermittlungen aufgenommen.

Drohnen-Flüge lösten Sicherheitsdebatte aus

Seit Oktober geben mysteriöse Drohnen-Flüge den Sicherheitsbehörden in Frankreich Rätsel auf. Zunächst waren eine ganze Reihe von Atomanlagen überflogen worden, später auch die französische Atom-U-Boot-Basis in Westfrankreich. Der Élysée-Palast von Präsident Hollande war am 20. Januar Ziel einer Drohne.

Anfangs gingen die Sicherheitsbehörden davon aus, es könne sich bei den Urhebern um Atomkraftgegner handeln. Die Ermittlungen dazu brachten aber bisher kein Ergebnis. Umweltverbände wie Greenpeace hatten jegliche Verwicklung von Anfang an bestritten.

Die Drohnen-Flüge haben eine Sicherheitsdebatte in Frankreich zur Folge. Regierung und Behörden versicherten, dass die Fluggeräte jeweils zu klein gewesen seien, um etwa Sprengstoff zu transportieren. Experten warnten aber, dass die Drohnen auch sensible Anlagen für eine spätere Attacke ausspionieren könnten.

Voriger Artikel Gemalto Gab es den großen Schlüssel-Klau gar nicht? Nächster Artikel Fußball-Weltmeisterschaft 2022 Fifa lehnt Entschädigung für Winter-WM ab
Verlagsangebot

Entdecken Sie mehr.

Lernen Sie DIE ZEIT 4 Wochen lang im Digital-Paket zum Probepreis kennen.

Hier testen

Kommentare

80 Kommentare Seite 1 von 7 Kommentieren

@Nr. 2 Fehlende Informationenen haben oftmals verschiedene...

...Gründe. Einerseits sicherlich ermittlungstaktische, andererseits u.U. auch, um keine Massenpanik zu verusachen. Nur mal angenommen, diese Drohnen hätten keine "Spielzeuggröße", sondern wären in der Tat groß genug, um eine nennenswerte Last zu tragen (z.B. in Form einer Bombe).

Hier allerdings wurde im Artikel doch (siehe letzter Absatz) eindeutig Stellung genommen. Die Drohnen sind zu klein, um z.B Sprengstoff zu transportieren. Die Frage,die man sich allerdings stellen könnte, wäre: Ermittlungstaktische oder panikverhindernde Desinformation? Oder einfach die Wahrheit?

Indes: Mysteriös ist das ganze allemal. Aus dem Artikel geht ja hervor, dass das schon seit Oktober 2014 so geht. Hat also mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts mit den Anschlägen im Januar auf Charlie Hebdo, die Polizisten und den jüdischen Supermarkt zu tun.

Dass die Behörden bis heute nicht in der Lage sind, die Urheber oder auch nur die Flugobjekte selbst zu stellen, ist allerdings beunruhigend. Und offenbart, dass die Wirklichkeit sich doch erheblich von den Hollywood-Märchen a la z.B. NCIS etc. unterscheiden. Es soll ja Menschen geben, die solche Sendungen 1:1 für die Realität halten...

Was auffällt, ist, dass es sich vorwiegend um strategisch wichtige Ziele handelt, die überflogen wurden, oder um Gebiete, wo sich viele Menschen aufhalten.

Kann derzeit alles heißen: Dummer Scherz, Geheimdienstoperation, Umweltaktivisten, Terroristen u.s.w.

Es ist jedenfalls nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Beunruhigend.

>Es ist jedenfalls nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.<

Gewiss nicht. Vor allem dies stimmt bedenklich:

>Seit Oktober geben mysteriöse Drohnen-Flüge den Sicherheitsbehörden in Frankreich Rätsel auf. Zunächst waren eine ganze Reihe von Atomanlagen überflogen worden...<

Atomkraftwerke als auszuspionierendes Anschlagziel? Zumindest nicht völlig undenkbar..

Seit Oktober also sind diese mysteriösen Drohnenflüge auszumachen - und noch immer keine Spur. Dahinter stecken Profis. Zumindest soviel dürfte sicher sein..

GPS Autopilot

Der Sichtkontakt des Piloten zum Flugobjekt unterscheidet manche Drohnen aber von Modellflugzeugen. Der ist nämlich nicht nötig, wenn die Drohne GPS-gesteuert automatisch fliegt. Lieferdienste spielen ja schon längst mit einem solchen Einsatz. Und es gibt in Deutschland auch schon Leute, die ihre Drohnen zu kleinen Erledigungen schicken. Ein Bekannter arbeitet in einer Firma die Aufkleber herstellt. Ein Kunde lässt kleine Bestellungen dort seit geraumer Zeit von seiner Drohne abholen.

Das ist also illegal. Danke für die Aufklärung.

Das ist illegal.

Das ist leider wirklich illegal. Auch wenn es GPS-gesteuerte Drohnen technisch nicht nötig haben einen Sichtkontakt zum Piloten zu behalten, erfordert es das Gesetz.
Dass die Gesetzgebung hier nicht unbedingt mit der technischen Entwicklung mithalten kann ist leider ein Problem.
Zu dem Fall des Kunden Ihrs Bekannten: Da es sich hier nicht um nicht um eine sportliche/freizeitliche Benutzung der Drohne handelt benötigt er grundsätzlich eine Aufstiegserlaubnis (die je nach Bundesland unterschiedlich teuer ist und unterschiedliche Anforderungen hat) sowie natürlich eine Versicherung. Aber auch mit Aufstiegserlaubnis gilt die Regelung mit dem Flug in Sichtweite.
Quelle: LuftVO, besonders § 15a abs. 3 satz 1 im Bezug auf das Fliegen in Sichtweite

GPS und autonomes fliegen

Nicht das GPS alleine macht einen Multikopter zu einem autonomen Fluggeraet sondern die "Autopilot Funktion". Im Prinzip brauche ich keine GPS, allerdings ist das Geraet dann "orientierungslos". D.h. der vorprogrammierte Weg findet einfach da statt, von wo aus gestartet wurde. Das GPS ist lediglich eine unterstuetzende Funktion, die relativ "genaue" Vorgaben fuer Wegmarken moeglich macht.

Zur Info: In Deutschland verboten und diversen anderen Laendern auf dem europ. Kontinent ebenso.