#alternate IFRAME: //www.googletagmanager.com/ns.html?id=GTM-MH96D5 Inhalt Anmelden * Politik * Gesellschaft * Wirtschaft * Kultur + Literatur + Film & TV + Musik + Kunst + Buchtipps: Leseperlen * Wissen * Digital * Studium + Uni-Leben + Hochschule + Uni-Rankings + Studiengänge + Studium-Interessentest * Karriere * Entdecken * Sport * Spiele * Mobilität * Hamburg * mehr + Politik + Gesellschaft + Wirtschaft + Kultur o Literatur o Film & TV o Musik o Kunst o Buchtipps: Leseperlen + Wissen + Digital + Studium o Uni-Leben o Hochschule o Uni-Rankings o Studiengänge o Studium-Interessentest + Karriere + Entdecken + Sport + Spiele + Mobilität + Hamburg * ZEITmagazin * E-Paper * Audio * Apps * Archiv * Abo * Shop * Akademie * Jobs * mehr + Urlaubsziele + Kulturveranstaltungen + Partnersuche + Immobilien + Automarkt * Urlaubsziele * Kulturveranstaltungen * Partnersuche * Immobilien * Automarkt suchen ____________________ (BUTTON) "Charlie Hebdo" : Grüne gegen Diskussion um Blasphemie-Paragrafen Soll Gotteslästerung strafbar bleiben? Grüne und Liberale stellen den Paragrafen zur Disposition. Koalitionspolitiker warnen dagegen vor Änderungen am Strafgesetz. 12. Januar 2015, 13:35 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, tst 344 Kommentare Die Satirezeitschrift "Titanic" mit dem Papst als Titelthema (2012) Die Satirezeitschrift "Titanic" mit dem Papst als Titelthema (2012) © Alex Domanski/Reuters Die Grünen sind gegen eine Diskussion über die Abschaffung des Blasphemie-Paragrafen. "Die Forderung ist richtig, aber jetzt ist der falsche Zeitpunkt für diese Debatte", sagte der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, ZEIT ONLINE. "Die Grünen haben die Abschaffung des Paragrafen im Wahlprogramm, aber wir sollten jetzt von den wichtigen Fragen, die sich nach Paris stellen, nicht ablenken." Grundsätzlich halten die Grünen die Abschaffung des Paragrafen für richtig. Gläubige seien durch die Strafbarkeit der Beleidigung, der üblen Nachrede und seit neuerem auch explizit vor Volksverhetzung ausreichend geschützt, sagte Beck. "Gläubige brauchen grundsätzlich keinen anderen strafrechtlichen Schutz als andere soziale Gruppen." Der sogenannte Gotteslästerungsparagraf sei in seiner jetzigen Form "ein Fremdkörper in einem freiheitlich-säkularen Wertesystem und in der Rechtspraxis weithin totes Recht". Gerade weil die kriminalpolitische Relevanz des Paragrafen gering sei, sollte er abgeschafft werden. Auch Union und SPD lehnen eine Abschaffung des Blasphemie-Paragrafen 166 StGB ab. Dieser verbietet, das religiöse Bekenntnis oder eine Religionsgemeinschaft in einer Weise zu beschimpfen, "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Möglich sind bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Auslöser der Diskussion sind die Mordanschläge von Paris, bei denen Islamisten 17 Menschen töteten, darunter Zeichner der Satirezeitschrift Charlie Hebdo. Der Chef des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, sagte, er sei "ausdrücklich nicht der Auffassung", dass es sinnvoll und ein Zeichen der Solidarität mit Frankreich wäre, wenn Deutschland jetzt den Paragrafen 166 StGB komplett abschaffe oder zur Disposition stelle. Gotteslästerung zu bestrafen, sei "nach wie vor sinnvoll", sagte der Jurist und CDU-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, sagte der Zeitung, gerade nach den Morden in Paris sehe er keinen Anlass dafür, den strafrechtlichen Schutz von Religionsgemeinschaften zu reduzieren. Überdies sei die kriminalpolitische Relevanz dieses Paragrafen auch eher gering. Auch Kirchenrechtler dafür Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hingegen sympathisiert mit einer Abschaffung und forderte eine "ernsthafte Diskussion über die Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit". Zu Recht sei die westliche Welt erschüttert von diesem Hass auf Satire und religiöse Karikaturen. Dazu passe es laut Leutheusser-Schnarrenberger "schwerlich, gleichzeitig die Beschimpfung des Inhalts religiöser Bekenntnisse mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen", wie es der Paragraf 166 unter anderem vorsieht. Allerdings, so schränkte die FDP-Politikerin ein, sei der umstrittene Paragraf "so eng gefasst – es muss immer auch der öffentliche Friede gestört sein –, dass er zum Ärger mancher keine Wirkung" entfalte. Für eine Abschaffung des Paragrafen hatten sich zuvor unter anderem FDP-Chef Christian Lindner, die Giordano-Bruno-Stiftung und der Göttinger Staats- und Kirchenrechtler Hans Michael Heinig ausgesprochen. Sie argumentierten, die Beleidigungstatbestände und der Schutz vor Volksverhetzung genügten, wohingegen eine Abschaffung des Beschimpfungsverbots ein starkes Zeichen für die Meinungsfreiheit sei. Seitennavigation Startseite Voriger Artikel "Tatort" Dortmund Viele kleine Nazis Nächster Artikel "Charlie Hebdo"-Anschlag Frankreich mobilisiert 10.000 Soldaten Teilen * Facebook * Twitter * WhatsApp * Mail Artikel drucken PDF Schlagworte * Charlie Hebdo * Satire * Blasphemie * Sabine Leutheusser-Schnarrenberger * Wolfgang Bosbach * Bundestag Lesen Sie jetzt Anschlag "Charlie Hebdo" Leipzig verbietet Legida Mohammed-Karikaturen 12. Januar 2015 456 Kommentare Verlagsangebot Entdecken Sie mehr. Lernen Sie DIE ZEIT 4 Wochen lang im Digital-Paket zum Probepreis kennen. Hier testen Kommentare 344 Kommentare Seite 1 von 33 Kommentieren Neueste zuerst Nur Redaktionsempfehlungen Nur Leserempfehlungen MisterMankind #1 — 12. Januar 2015, 9:41 Uhr 93 Abschaffung? Ja! Das ist schon lange überfällig. Antworten Melden Empfehlen Nordseezauberer #1.1 — 12. Januar 2015, 10:12 Uhr 0 Dazu wären die Kirchen zu hören Kaum zu glauben, dass es dort Zustimmung gäbe. Viele Abgeordnete in allen im Bundestag vertretenen Parteien sind zudem kirchlich engagiert. So eine Abstimmung würde sie vor eine schwere Gewissenfrage stellten. Ausserdem ist nicht klar, was das BVerfG zu der Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen sagen würde. Nicht "Gotteslästerung" vor zu gehen, erfüllt in manchen Religionsauffassung den Tatsbestand der "Unterlassungssünde" und können für manche Gläubige bedeuten, nach ihrem Tod beim "Jüngsten Gericht" nicht ins Paradies zu kommen. Das "Paradies" ist aber für Gläubige die Hoffnung, dass mit dem Tod nicht alles vorbei ist. Antwort auf #1 von MisterMankind Antworten Melden Empfehlen gorgo #1.2 — 12. Januar 2015, 10:13 Uhr 0 Etwas mehr Zwischentöne täten gut Ich bin auch dafür, dass Privilegien von Religionen abgeschafft werden. Als Atheist. Allerdings stört mich die Unwissenheit und Arroganz der meisten Atheisten doch ziemlich. Würde mich interessieren, ob es jemanden gibt, der sich die hier gezeigten Koranstellen mal zu Gemüte geführt hat. http://www.buzzfeed.com/m... Es hat mich daran erinnert, dass ich auch noch viel aus meiner christlichen Erziehung mit mir herumtrage, das ich nicht durch Atheisten gelernt habe - und das im richtigen Leben sehr brauchbar ist. Antwort auf #1 von MisterMankind Antworten Melden Empfehlen gorgo #1.3 — 12. Januar 2015, 10:16 Uhr 1 Rache und Toleranz Lesen sie mal hier - das ist schon interessant für Sie: http://www.buzzfeed.com/m... Antwort auf #1.1 von Nordseezauberer Antworten Melden Empfehlen MisterMankind #1.4 — 12. Januar 2015, 13:31 Uhr 4 Zivilisierte Umgangsformen sind keine.... ...Errungenschaften, die es wegen den Kirchen gibt, sondern trotz der Kirchen, die jahrhundertelang gesellschaftliche Veränderungen erst dann mitgetragen haben, wenn sie sich ihrer nicht mehr erwehren konnten. Ich empfehle Ihnen, mal einen Blick in Karlheinz Deschners "Kriminalgeschichte des Christentums" zu werfen. Für einen ersten Einblick reicht auch die Doku "Die hasserfüllten Augen des Herrn Deschner". Weiterhin: ich habe weder die Bibel, noch den Koran gelesen, ja, richtig eingeschätzt soweit, was einen Teil "Unwissenheit" bezüglich der Substanz der jeweiligen Religionen betrifft. Ich kritisiere jedoch auch nicht, was da gegebenenfalls im Einzelnen drin steht (gut möglich, dass die darin verkörperten Gedanken großteils toll und menschenfreundlich sind, wenn man das geschriebene vernünftig auslegt!) sondern vielmehr die Institutionen und gebräuchlichen Auslegungen - wenn ich sehe, was beispielsweise die christlichen Kirchen oder Teile der Muslime draus machen, dann bekomme ich Brechreiz, wenn diese ihren Menschenhass mit "christlichen Werten" oder Gott rechtfertigen.... Zudem sehe ich generell nicht, warum Religionen mehr Schutz genießen sollten, als der Kleingarten- oder Fußballverein von nebenan - alles sollte gleichermaßen Privatvergnügen sein und ist nicht mehr oder weniger schutzwürdig. Antwort auf #1.2 von gorgo Antworten Melden Empfehlen MisterMankind #1.5 — 12. Januar 2015, 14:27 Uhr 1 Bitte? "Ausserdem ist nicht klar, was das BVerfG zu der Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen sagen würde." Wozu bemühen Sie hier bitte das BVerfG?! Oder mit anderen Worten: was soll an der Abschaffung des Paragraphen verfassungswidrig sein? (psst... ich verrate Ihnen die Antwort: nichts. Weder Art. 4 GG noch Art. 140 GG i.V.m. den entsprechenden Artikeln der WRV stehen dem entgegen.... das ganze ist verfassungsrechtlich völlig unbedenklich, da müssen Sie nicht noch das Bundesverfassungsgericht mit hineinziehen...) Antwort auf #1.1 von Nordseezauberer Antworten Melden Empfehlen conwa #1.6 — 12. Januar 2015, 15:51 Uhr 0 Privatsache "Nicht "Gotteslästerung" vor zu gehen, erfüllt in manchen Religionsauffassung den Tatsbestand der "Unterlassungssünde" und können für manche Gläubige bedeuten, nach ihrem Tod beim "Jüngsten Gericht" nicht ins Paradies zu kommen. Das "Paradies" ist aber für Gläubige die Hoffnung, dass mit dem Tod nicht alles vorbei ist." Sie können ja gerne gegen Gotteslästerung vorgehen, ein Gericht sollte das aber nicht. Zumindest nicht in einem säkularisierten Staat. Da könnte man ja gleich die Bibel zum Gesetzbuch machen, oder die Sharia einführen. Antwort auf #1.1 von Nordseezauberer Antworten Melden Empfehlen kuestenwache #1.7 — 12. Januar 2015, 18:50 Uhr 2 Ganz im Gegenteil Die Entscheidung hat auf gar keinen Fall von den Kirchen getroffen zu werden. Das käme einem Rückfall ins finsterste Mittelalter gleich und Bibel und/oder Sharia würde die Rechtsfindung überlassen. Göttliche Angelegenheiten sollen die Gottheiten entscheiden, irdische die weltlichen Gerichte. Zu den irdischen Angelegenheiten gehört für mich zweifelsfrei das Recht auf ungestörte Religionsausübung, solange diese nicht in Konflikt zu den allgemeinen Menschenrechten steht, sich also im Wesentlichen auf Gebete und andere Rituale erstreckt, die keinem Unbeteiligten weh tun. Ungebeten nackt in einem Gottesdienst aufzutreten ist bspw. eine Störung (für die meisten Religionsgemeinschaften), die zu ahnden Sache der weltlichen Justiz zu bleiben hat. Das schützt nicht zuletzt diejenigen, die meinen, dies unbedingt machen zu müssen (warum auch immer). kuestenwache Antwort auf #1.6 von conwa Antworten Melden Empfehlen Carlton #2 — 12. Januar 2015, 9:47 Uhr 95 Nicht nur sollte Gotteslästerung als Straftatbestand verschwinden, es sollten alle Gesetze auf den Prüfstand, die Religionen unter Artenschutz stellen. Abgeschafft gehört zum Beispiel auch die gesetzliche Erlaubnis der Beschneidung bei Kindern aus religiösen Motiven. Antworten Melden Empfehlen Bengurion1962 #2.1 — 12. Januar 2015, 10:43 Uhr 0 Diese Forderung war - ob ihrer Konsequenz - immer schon falsch und wird noch falscher dadurch, dass einer der Terroristen in Paris mit den Worten "Ihr seid Juden, ihr werdet heute alle sterben" in den jüdischen Supermarkt gestürmt ist. Ein Verbot der Beschneidung würde Juden zwingen, das Land, dessen Bürger sie sind, zu verlassen. Antwort auf #2 von Carlton Antworten Melden Empfehlen Chandler81 #2.2 — 12. Januar 2015, 10:56 Uhr 5 Vollkommen richtig! Wer schon mal ein schreiendes Kind gesehen, dessen empfindlichsten Teile abgeschnitten und abgerissen werden, der glaubt nicht, dass solch etwas in unserer Gesellschaft legal ist. Ein Jude muss übrigens nicht beschnitten sein um seine Religion auszuüben und falls er sich doch irgendwie ausgegrenzt fühlt, kann er die Beschneidung mit 14, 16 oder 18 Jahren gerne nachholen. Antwort auf #2 von Carlton Antworten Melden Empfehlen Guenni_1 #2.3 — 12. Januar 2015, 10:57 Uhr 2 Sehe ich nicht so ""Gotteslästerung als Straftatbestand verschwinden, es sollten alle Gesetze auf den Prüfstand, die Religionen unter Artenschutz stellen"" Es ist ja nicht so, das man damit Religionen unter Artenschutz stellen würde, aber man räumt ihnen das Recht ein, die gleiche Höflichkeit von seinen Mitmenschen zu erwarten, wie jeder andere auch. Außerdem will man damit erreichen, das der Staat noch Mittel hat in Auseinandersetzungen zwischen Religionen einzuschreiten, "bevor" die Messer gezückt werden. Es geht also zuerst einmal darum, den öffentlichen Frieden zu gewährleisten und deshalb erachte ich dieses Gesetz als sinnvoll. Steht übrigens auch im Artikel. Zitat: ""Dieser verbietet, das religiöse Bekenntnis oder eine Religionsgemeinschaft in einer Weise zu beschimpfen, "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". "" Antwort auf #2 von Carlton Antworten Melden Empfehlen OttosMops #2.4 — 12. Januar 2015, 11:10 Uhr 4 Es fällt mir sehr schwer ... Menschen ernst zu nehmen, die voller Inbrunst überzeugt sind, dass ein allmächtiges Überwesen Wert darauf legt, Jungen ein Stück Haut abzuschneiden. Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass ansonsten intelligente und sympathische Menschen, wenn es um religiöse Vorschriften geht, auf einmal gänzlich unvernünftig werden. "So steht es da, deshalb ist es so - fertig!". Das ist Rechthaberei erster Güte, das ist die Aufkündigung jeglichen Diskurses. Ich bin froh, dass es glücklicherweise immer weniger Bereiche des Lebens werden, in denen Gläubige so ihre Vorstellungen widerspruchslos durchsetzen können. Aber man muss das verteidigen. Wir leben in Zeiten des religiösen Rollback - wenn wir nicht aufpassen, haben wir bald wieder Staatsreligionen und Repressalien gegen Ungläubige bzw. Andersgläubige. Antwort auf #2.1 von Bengurion1962 Antworten Melden Empfehlen Avatarbild von A.Vomberg A.Vomberg #2.5 — 12. Januar 2015, 11:22 Uhr 1 Wer hat Sie denn zum Experten gemacht? Wollen sie wieder das Märchen von den Segnungen den Vorhaut erzählen? Oder versuchen sie es mit dem frühkindlichen Trauma? Jede Magenkolik, und die sind bei Babys leider häufig, ist schmerzvoller. Für den kleinen Schnitt gibt es dann für den Rest des Lebens gesundheitliche Vorteile. Ob das nun aus religiösen oder rationalen Gründen geschieht, es ist nicht verkehrt. Anmerkung: Bitte beachten Sie das Thema des Artikels. Kommentare, die die Diskussion in eine Richtung lenken, die der ursprünglichen Debatte nicht zuträglich ist, werden im weiteren Verlauf entfernt. Die Redaktion/lh Antwort auf #2 von Carlton Antworten Melden Empfehlen OttosMops #2.6 — 12. Januar 2015, 11:31 Uhr 3 Das ist mit Verlaub Unsinn Die Verharmlosung der männlichen Beschneidung ist leider sehr verbreitet. Gesundheitliche Vorteile sind a) bei genauem Hinsehen nicht wirklich signifikant und b) stehen ihnen Nachteile (u.a. die Risiken dieser kleinen OP) gegenüber. [...] Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Kommentare, die vom Thema wegführen. Die Redaktion/lh Antwort auf #2.5 von A.Vomberg Antworten Melden Empfehlen Heimweh04 #2.7 — 12. Januar 2015, 11:38 Uhr 3 Entfernt, da kein Bezug zum Thema des Artikels. Die Redaktion/lh Antwort auf #2.5 von A.Vomberg Antworten Melden Empfehlen Bengurion1962 #2.8 — 12. Januar 2015, 11:43 Uhr 0 Der Kommentar, auf den Sie sich beziehen, wurde zwischenzeitlich entfernt. Die Redaktion/lh Antwort auf #2.7 von Heimweh04 Antworten Melden Empfehlen imag_friend #2.9 — 12. Januar 2015, 11:51 Uhr 0 Zivile Höflichkeit ist normal nicht einklagbar >>>Es ist ja nicht so, das man damit Religionen unter Artenschutz stellen würde, aber man räumt ihnen das Recht ein, die gleiche Höflichkeit von seinen Mitmenschen zu erwarten, wie jeder andere auch.<<< Sie unterstützen also auch die Islamfachisten von OIC? Nein? Faktisch aber schon, statt 90 Peitschenhieben gibt es dann 90 Tagessätze wie in KifiVO.stan Österreich. a'la snackbar Antwort auf #2.3 von Guenni_1 Antworten Melden Empfehlen hühnersuppe #2.10 — 12. Januar 2015, 11:54 Uhr 1 Weg mit dem 166 StGB Wer wirklich sattelfest in seinem Glauben ist, den kümmert doch Satire nicht! Und was sollen Beschimpfungen und Beleidigungen einem allmächtigen und über alles erhabenen Gott anhaben? Der Blasphemieparagraph vermenschlicht Gott in gewisser Weise und stellt aus diesem Blickwinkel bereits eine Gotteslästerung dar, das müsste gerade die Gläubigen stören. (Religiöse) Menschen sind durch die Tatbestände der Beleidigung usw ausreichend geschützt. Antwort auf #2 von Carlton Antworten Melden Empfehlen kitten246 #2.11 — 12. Januar 2015, 13:13 Uhr 0 Brit Mila Sie waren schonmal bei einer Brit Mila dabei? Ich ja, da ich viele jüdische Freunde, Bekannte und Kollegen habe und so wie Sie das hier beschreiben, war es nie! Die Babies bekamen übrigens Schmerzmittel vorher und eine Betäubungscreme und haben nicht mehr geweint, als meine Tochter bei all ihren Impfungen. Die Brit Mila ist für Juden ein wichtiger Bestandteil ihren Identität und ihnen das zu verbieten würde letztendlich bedeuten, sie des Landes zu verweisen. Und es ist nunmal wichtig - selbst für progressive Juden - die Brit Mila durchführen zu lassen und die wird am 8. Lebenstag durchgeführt. Die Heilung geht übrigens sehr viel schneller als bei Jugendlichen und Erwachsenen! Antwort auf #2.2 von Chandler81 Antworten Melden Empfehlen Horsters #2.12 — 12. Januar 2015, 13:45 Uhr 0 Nicht zu vergessen Religiös motivierte Feiertage und der arbeitsfreie Sonntag... Antwort auf #2 von Carlton Antworten Melden Empfehlen Namenloser Held #2.13 — 12. Januar 2015, 13:59 Uhr 5 Beschneidung und Religionsfreiheit Sie sagen es, die gesetzlich erlaubte Beschneidung aus religioesen Motiven gehoert abgeschafft! Und zwar auch im Namen der Religionsfreiheit. Wie soll der junge Erwachsene seine Religion frei waehlen koennen, wenn seine Eltern im Kindesalter schon irreversible Weichenstellungen in Richtung eine Religion vorgenommen haben? Antwort auf #2 von Carlton Antworten Melden Empfehlen MisterMankind #2.14 — 12. Januar 2015, 14:13 Uhr 3 Ihr Ernst? Der arbeitsfreie Sonntag ist eine Errungenschaft der Gewerkschaften im Rahmen der Industrialisierung - im Mittelalter, in dem die Kirchen ungleich größeren Einfluss hatten, gab es diesen nicht. Und kirchliche Feiertage abschaffen? Klar, wieso nicht? Dann gibt's halt mehr verplanbare Urlaubstage! Oder wollen Sie etwa andeuten, dass es gerecht wäre, wenn an kirchlichen Feiertagen ausschließlich Gläubige frei hätten und der Rest keinen Ausgleich dafür bekäme und "einfach so" mehr arbeiten müsste? Ihrem Beitrag fehlt jegliche Substanz. Antwort auf #2.12 von Horsters Antworten Melden Empfehlen Denk Panzer #2.15 — 12. Januar 2015, 15:00 Uhr 2 Gerne würde ich die religiösen feiertage durch weltliche Feiertage ersetzen. Einen Darwin Tag zum Beispiel. Antwort auf #2.12 von Horsters Antworten Melden Empfehlen Kohlmeise #2.16 — 12. Januar 2015, 15:03 Uhr 0 Wer hindert Sie daran z.B. an Christi-Himmelfahrt den Werken Darwins zu gedenken? Antwort auf #2.15 von Denk Panzer Antworten Melden Empfehlen kuestenwache #2.17 — 12. Januar 2015, 15:16 Uhr 0 Wie soll abgeschafft werden, was es nicht gibt? "Abgeschafft gehört zum Beispiel auch die gesetzliche Erlaubnis der Beschneidung bei Kindern aus religiösen Motiven." Es gibt in Deutschland eine so formulierte Erlaubnis nicht. Das war der eine helle Moment des Gesetzgebers, die Erlaubnis zur Beschneidung eben gerade nicht an religiöse Motive zu knüpfen. Alle Eltern haben in Deutschland seit dem 12.12.12 das Recht, an ihren minderjährigen Knaben ohne deren Einwilligung medizinisch nicht notwendige Beschneidungen der Vorhaut durchführen zu lassen. No questions asked. kuestenwache Antwort auf #2 von Carlton Antworten Melden Empfehlen Avatarbild von Privacy13 Privacy13 #2.18 — 12. Januar 2015, 17:05 Uhr 1 Mit der deutschen Gesetzgebung zum Thema Bescheneidung... ... befasst sich übrigens auch aktuell das Europaparlament, nachdem Deutschland hier hirnlos solche Misshandlungen legalisiert hat. Ich habe die schwache Hoffnung, dass das Europaparlament dafür sorgt, die deutsche Gesetzgebung diesbezüglich zu korrigieren. Wenn jemand als volljähriger und mündiger Mensch sich dann aus welchen Motiven auch immer freiwillig verstümmeln lassen will, ist das sein gutes Recht. Aber Eltern sollten nicht in die Genitalverstümmelung ihrer Kinder einwilligen dürfen. Antwort auf #2 von Carlton Antworten Melden Empfehlen Otto2 #2.19 — 12. Januar 2015, 17:06 Uhr 0 Religion ist ein Machtfaktor Genau deshalb gibt es einen Blasphemie-Paragrafen in D. und ähnlich auch in einigen anderen Ländern. Hier ist auch der Ansatz für die aggressiven Reaktionen bei Teilen der Muslime zu finden. Im Islam sind Religion und politische Macht im Idealfall (Kalifat) eine Einheit. Jede Kritik an der Religion ist folglich ein potentielles Staatsverbrechen (z. B. Iran Salman Rushdie) und wird je nach den spezifischen Traditionen mehr oder weniger mit schweren Strafen geahndet. Was muss im Sinne von Demokratie und Zivilisation geändert werden? Staat und Religion müssen konsequent als zwei nicht verwandte Teile der Gesellschaft begriffen werden. Alles, was davon Abstriche macht (und sei es auch die Meinung von Herrn Bosbach) ist mindestens das Reichen des berühmten kleinen Fingers zur Vermengung von Staat und Religion. Der Staat ist für die Staatsbürger verantwortlich, für deren Sicherheit, für eine humane Struktur der Gesellschaft - aber nicht für Religionen und andere Weltanschauungen. Antwort auf #2 von Carlton Antworten Melden Empfehlen Knut Olsen #2.20 — 12. Januar 2015, 17:34 Uhr 0 Re: Wer hindert Sie daran Beipsielsweise das talibanoide Tanzverbot, dass wir einer anachronistischen Gesetzgebung zu verdanken haben und das aufgrund des immer noch viel zu großen Einflusses der Kirchen nicht abgeschafft wird. Wenn ich feiern will, dann richtig. "Christi Himmelfahrt", echt jetzt? Im 21. Jahrhundert? Warum nicht auch Dornröschens Erwachen feiern oder einen Sieben-Zwerge-Tag? Antwort auf #2.16 von Kohlmeise Antworten Melden Empfehlen hampelman #3 — 12. Januar 2015, 9:49 Uhr 18 Dafür und wenn man schon mal dabei ist: http://dejure.org/gesetze... Antworten Melden Empfehlen imag_friend #3.1 — 12. Januar 2015, 11:37 Uhr 1 Copy paste ist dein Freund Bei irgendwelchen Links macht sich nur ein kleiner Teil die Mühe sie aufzurufen, könnte ja auch gore sein. Deshalb immer 1-2 relevante Stellen kopieren. Antwort auf #3 von hampelman Antworten Melden Empfehlen Avatarbild von MCBuhl MCBuhl #3.2 — 12. Januar 2015, 14:06 Uhr 0 Eine dieser "Lehre aus Weimar" Vorschriften... ...würde ich jetzt sagen. Der erste Präsident der Republikwar wohl sehr mit Abwehren von Verunglimpfung etc. pp. beschäftigt. Wir reden immerhin vom obersten Repräsentanten des Staats. Die Beispiele Köhler und Wulf illustrieren, wie viel Spielraum an Kritik dennoch ist. Ich würde den § stehen lassen. Antwort auf #3 von hampelman Antworten Melden Empfehlen Tieftraurig #4 — 12. Januar 2015, 9:49 Uhr 69 Blasphemie als Straftatbestand? Sind wir noch im Mittelalter oder was? Muss sofort weg Antworten Melden Empfehlen rolmag #4.1 — 12. Januar 2015, 10:37 Uhr 4 "Blasphemie als Straftatbestand? " "Blasphemie als Straftatbestand? Sind wir noch im Mittelalter oder was?" ---- Wenn Sie den Artikel ganz und aufmerksam gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass so etwas nur dann als Straftat gilt, wenn dabei der öffentliche Friede gestört wird. Ich verstehe immerhin, warum sich so viele dafür aussprechen, dass das Gesetz gestrichen wird, denn außer ein paar dummen und unpassenden Witzen bekommen sie doch nichts mehr auf die Reihe. Antwort auf #4 von Tieftraurig Antworten Melden Empfehlen Mike M. #4.2 — 12. Januar 2015, 11:29 Uhr 2 Nicht Blasphemie ist strafbar, sondern ... .... die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen(!), wenn sie geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören. Die Vorschrift wird aber im Lichte der Presse- und Meinungsfreiheit sehr eng ausgelegt. Handlungsbedarf sehe ich deshalb nicht. Antwort auf #4 von Tieftraurig Antworten Melden Empfehlen Kommentarseiten Weitere Kommentare * 1 * 2 * 3 * 4 * 5 * … * 33 Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren. Anmelden Registrieren * Start * Politik * "Charlie Hebdo": Grüne gegen Diskussion um Blasphemie-Paragrafen * Impressum * Datenschutz Mehr * Angebote: * Abo * Shop * Christ & Welt * ZEIT Reisen * ZEIT für die Schule * ZEIT Veranstaltungen * Verlag: * Inserieren * Mediadaten * Presse * Unternehmen * Rechte & Lizenzen * Blogs * Foto * Video * Leserartikel * Print-Archiv * Schlagworte * AGB * Cookies * Hilfe/ Kontakt * Newsletter * RSS Nach oben [article&r=&rand=57059742]