Tirol
Gericht holt Lidya für die Ferien nach Tirol und droht mit Strafe
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Lidya hat ihre Mutter zuletzt im März 2011 gesehen. Am 21. Jänner könnte es ein Wiedersehen geben, wenn sich ihr Vater an das Urteil des Stuttgarter Amtsgerichts hält.
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Stuttgart, Innsbruck – Fünf Jahre Rechtsstreit und die ständige Angst ihr Kind zu verlieren, begleiteten eine junge Innsbruckerin bis zum November 2011. Zwei Tage vor einer Entscheidung des Stuttgarter Amtsgerichts verzog der Kindsvater mit der gemeinsamen Tochter ohne Vorwarnung in die Türkei (die Tiroler Tageszeitung berichtete). Das Gericht traf dennoch eine Entscheidung. Am 21. November soll er Lidya der Mutter für eine Woche am Münchner Flughafen übergeben. Doch Anwälte und vor allem die Mutter zweifeln am Willen von Lidyas Vater, Eser.
Die Entscheidung, die das Stuttgarter Amtsgericht am 21. Dezember getroffen hat, ist eindeutig: Die Innsbruckerin Caroline E. hat das Recht, ihre Tochter sowohl in den türkischen Winterferien, als auch für vier Wochen in den türkischen Sommerferien zu sehen. Eser muss Lidya dafür zum Flughafen München bringen und dort auch wieder abholen. Der erste Termin für ein Wiedersehen wäre damit der 21. Jänner.
Doch schon in einem Schreiben an die Mutter wenige Tage nach Weihnachten äußert die Anwältin der Innsbruckerin ernsthafte Bedenken: „Es bleibt nun abzuwarten, ob die Gegenseite versucht, diesen Beschluss auszuhebeln, indem darauf gespielt wird, dass eine Zwangsvollstreckung sehr schwierig sein wird.“ Zweifel, die der Kindsvater allein dadurch schürt, da er in der Verhandlung vom Dezember festhalten ließ, dass das Gericht in Stuttgart für eine Umgangsregelung nicht zuständig sei, da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in Stuttgart, sondern in der Türkei, in Bodrum habe.
Auch wenn das Gericht die Umgangsregeln eindeutig festlegt, zweifelt Lidyas Mutter, Caroline, daran, ihre Tochter Ende Jänner wiederzusehen: „Er hält sich nicht an Vereinbarungen. Und wenn er den Schengenraum meidet, wird es unmöglich sein, dieses Urteil durchzusetzen“, so die Innsbruckerin. Eser habe ihr versprochen, die Flugdaten zu schicken, seither habe sie jedoch nichts mehr von ihm gehört.
Das Gericht verurteilte den plötzlichen Umzug Esers mit der kleinen Lidya in die Türkei. Um so wichtiger sei es deshalb, dass der Vater dem Mädchen zeige, dass auch aus seiner Sicht ihre österreichischen Wurzeln, der Kontakt zur Mutter und die Ferienaufenthalte bei ihr wichtig seien. Wie wichtig, zeigt das Gericht mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass für Zuwiderhandeln des festgelegten Umgangsrechts 25.000 Euro Ordungsgeld oder eine Ordungshaft von bis zu sechs Monaten drohen. „Ich hoffe, dass er sich nicht der Strafverfolgung aussetzt und einlenkt“, hofft Caroline. Dass das Gericht Härte zeigt, macht der Innsbruckerin jedenfalls neuen Mut. Ob die Androhung des Gerichts ein Wiedersehen zwischen Lidya und ihrer Mutter ermöglicht, wird sich am 21. Jänner am Münchner Flughafen zeigen.
aktualisiert: Di, 10.01.2012 07:45