12
Mai
2007

Einfluss des Mobilfunks auf die menschliche Befindlichkeit

Bundestag: „Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.12.2006 zum Thema „Einfluss des Mobilfunks auf die menschliche Befindlichkeit“

http://www.der-mast-muss-weg.de/pdf/saatsdokumente/BfS2007MobilfunkAnhoerung.pdf

Wieder mal ein ganz erstaunliches Dokument. Das Bundesamt für Strahlenschutz steht Rede und Antwort und muss zwischen den Zeilen eingestehen: die hoheitlichen Interessen sind an die Mobilfunkindustrie verkauft worden.

Sätze der Machtlosigkeit zeigen den Ausverkauf der Gesundheit:

„Eine spezielle Ermächtigungsgrundlage für rechtliche Regelungen im Bereich der nichtionisierenden Strahlen fehlt“ (S.3).

Man habe keine Daten: „ Kenntnisse über die bundesweite mittlere Exposition der Bevölkerung, die durch Mobilfunk verursacht wird, liegen dem BfS nicht vor (S. 18).“

Die Naila Studie wird wieder einmal unsachlich kritisiert, aber sonst weiß man von nichts: „Epidemiologische Studien, bei denen eine individuelle Expositionsmessung durchgeführt wurde, sind dem BfS nicht bekannt.“ (S.7).

Zwischen den Zeilen spürt man den ganzen Eiertanz. Aber zuletzt ändert sich sogar der Zungenschlag - positiv. Hieß es bisher: keine Hinweise auf Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk, wird jetzt auf „unabweisbare Vorsorge“ gedrängt.

So in der Frage 10: „10. Warum verlangt Italien niedrigere als die von ICNIRP (International Commission on Non-Ionising Radiation Protection) vorgeschlagenen Grenzwerte? Können diese eingehalten werden? Können diese Grenzwerte im Sinne einer Vorsorge auch Anhaltspunkt für Deutschland sein? Antwort: Die für die Beantwortung erforderlichen Einblicke in die Situation und die sachlichen Grundlagen in Italien liegen dem BfS nicht vor. (Ei, Ei - man weiss per Tornado, wo der Taliban sich versteckt, aber nicht, wie der Italiener zu seinen Werten kommt. Man könnte ja mal in Südtirol anrufen, dort spricht man Deutsch! Anm. der Homepage.-Red.)

Die Grenzwertsetzung in Deutschland richtet sich nach den wissenschaftlich nachgewiesenen Risiken. Aufgrund der zusätzlich zu den nachgewiesenen Risiken existierenden Hinweise auf biologische Effekte bei Intensitäten unterhalb der in Deutschland geltenden Grenzwerte ist das Bundesamt für Strahlenschutz der Ansicht, dass Vorsorgemaßnahmen angesichts der bestehenden wissenschaftlichen Unsicherheiten bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern unabweisbar sind.

Vorsorgemaßnahmen müssen drei verschiedene, sich ergänzende Bereiche umfassen:

• Maßnahmen, die eine möglichst geringe Exposition durch den Mobilfunk sicherstellen.

• Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Bevölkerung ausreichend informiert ist und in Entscheidungen, wie z. B. die Errichtung von Sendemasten, eingebunden ist.

• Maßnahmen, die dazu geeignet sind, offene wissenschaftliche Fragen zu klären. Das Bundesamt für Strahlenschutz setzt sich für die Umsetzung dieses Vorsorgepaktes ein “ (S.21) Nur - wo bleiben diese Maßnahmen?

http://www.der-mast-muss-weg.de/120staatlichedokumente01.htm
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