Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind
   unter Staat (Begriffsklärung) aufgeführt.
   Ein Staat (abgeleitet von italienisch lo stato) ist das Konstrukt einer
   politischen Ordnung, die ein gemeinsames, durch territoriale
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   Platon;^[4] mit ihr beschäftigen sich u. a. folgende Wissenschaften:
     * die Soziologie (in ihr ist der Staat das Antonym zur Gesellschaft)
     * die Politische Philosophie (Staatstheorie)
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   die Macht über Menschen haben, Staat. Für Jacob Burckhardt (1818–1897)
   ist der Staat damit eine der wesentlichen Kräfte neben Religion und
   Kultur, die die menschliche Geschichte bestimmen.
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   Zum Staat gehört eine politische Instanz, die zur Schaffung und Wahrung
   von Recht und öffentlicher Ordnung in der Gesellschaft zuständig ist
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   Seine heutige Bedeutung hat der Staat als äußerlicher, immer
   mächtigerer Organisationszusammenhang der Gemeinschaft dann in neuerer
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   Staaten vor allem auf drei Arten entstehen:
     * Aus einem Staat kann durch Sezession eines Teils von ihm ein neuer
       Staat entstehen.
     * Bei einer Dismembration zerfällt ein Staat und geht unter, es
       bilden sich Neustaaten.
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   Ferdinand Tönnies ordnet in Gemeinschaft und Gesellschaft den Staat in
   der politischen Sphäre der „Gesellschaft“ zu.^[7] Max Weber folgt dem,
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   Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch
   nimmt.^[8] Für den modernen Staat sind nach Max Weber Territorialität,
   Gewaltmonopol, Fachbeamtentum und bürokratische Herrschaft
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   Anführungszeichen.^[10] Luhmann definiert den Begriff als eine
   semantische Einrichtung: Der Staat sei kein politisches System, sondern
   die Organisation eines politischen Systems zur Selbstbeschreibung
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   Als Staat bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre jedes hoheitlich
   tätige Wirtschaftssubjekt, beispielsweise eine Regierung, eine
   Verwaltung sowie teilweise eine Institution sui generis. Der Staat wird
   als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Staatliches Handeln im
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   Der Staat wird als wirtschaftlich agierendes Subjekt unter dem Aspekt
   seiner Rolle und Bedeutung für eine Volkswirtschaft betrachtet. Die
   Volkswirtschaftslehre sieht den Staat als zentralen Träger der
   Wirtschaftspolitik an. Über Ordnungspolitik, Strukturpolitik und
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   In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist der Staat ein Element
   des Wirtschaftskreislaufs. Er greift mittels monetärer Transaktionen in
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   Zur Abgrenzung (bzw. Kongruenz) der Begriffe „Staat“ und „Gesellschaft“
   siehe: Staat und Gesellschaft
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   Völkerrechtler Georg Jellinek entwickelt. Sie gilt heute als allgemein
   anerkannt. Bei Erfüllung der drei Merkmale liegt ein Staat im Sinne des
   Völkerrechts und damit ein Völkerrechtssubjekt vor.
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   Auffassung eine rein deklaratorische Wirkung, das heißt, sie ist für
   die Eigenschaft des anerkannten Staates, ein Staat zu sein, nicht
   konstitutiv. Allerdings kommt der Anerkennung rein faktisch eine starke
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   Die Frage nach der Staatennachfolge stellt sich allerdings nur dann,
   wenn ein Staat die völkerrechtliche Identität seines Vorgängerstaates
   nicht fortsetzt, sondern ein neues Völkerrechtssubjekt darstellt. Bei
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   Staatspräsidenten Michail Gorbatschow, den nunmehr zum Torso gewordenen
   Sowjetstaat endgültig aufzulösen. Nun hatten bereits sämtliche
   Unionsrepubliken außer die RSFSR im Rahmen des Augustputsches von 1991
   explizit ihre Unabhängigkeit vom Zentralstaat erklärt. Die
   neugegründete Russische Föderation übernahm die völkerrechtlichen
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   Russland ist somit das auf föderativer Basis neuorganisierte
   Völkerrechtssubjekt und als Staat identisch mit der damaligen RSFSR.
   Diese neue Basis war folgerichtig nach dem Ende der Sowjetunion
   Gegenstand von Verhandlungen zwischen Moskau und den einzelnen
   Republiken.^[21] Der Schritt erfolgte einseitig und ohne Rücksprache
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   Staaten, siehe Liste der Staaten der Erde. Darunter fallen die 192
   Mitglieder der UN sowie der Staat Vatikanstadt.
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    8. ↑ Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Kap. 1, § 17
    9. ↑ Der Staat von Franz Oppenheimer. Entsprechend bereits Ludwig
       Gumplovicz, Die soziologische Staatsidee, Graz 1892.
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       Aufl., Oxford University Press, Oxford 2006, ISBN 0-19-826002-4.
     * Ernst Forsthoff: Der Staat der Industriegesellschaft, 2. Aufl.,
       Beck, München 1971.
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       1999, ISBN 3-929211-03-3 (Link).
     * Robert Chr. van Ooyen: Der Staat der Moderne. Hans Kelsens
       Pluralismustheorie, Berlin 2003.
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     * Murray N. Rothbard: The Anatomy of the State (Link).
     * Klaus Schlichte: Der Staat in der Weltgesellschaft. Politische
       Herrschaft in Asien, Afrika und Lateinamerika. Campus, Frankfurt am
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       18. Jahrhundert. Olzog, München 1973, ISBN 3-7892-7063-6.
     * Weltbank (Hrsg.): Weltentwicklungsbericht 1997. Der Staat in einer
       sich ändernden Welt. Washington, DC 1997, ISBN 0-8213-3772-6.
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   Wiktionary  Wiktionary: Staat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft,
   Synonyme, Übersetzungen
    Wikiquote: Staat – Zitate
   Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Staat“
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