Innerdeutsche Grenze

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Verlauf der innerdeutschen Grenze zwischen der Bundesrepublik und der DDR
Reststreifen der innerdeutschen Grenze zwischen Thüringen und Hessen am Grenzmuseum Schifflersgrund

Als innerdeutsche Grenze, im allgemeinen Sprachgebrauch oft auch deutsch-deutsche Grenze, wird die ehemalige knapp 1400 Kilometer[1] lange Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Der Grenzverlauf zwischen den westlichen Besatzungszonen und der Sowjetischen Besatzungszone wurde von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges festgesetzt und bestand nach der Gründung der beiden deutschen Staaten (1949)[2] fort.

Die DDR bezeichnete die deutsch-deutsche Grenze im offiziellen Sprachgebrauch als Staatsgrenze der DDR zur Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland war häufig der Begriff „Zonengrenze“ oder „Demarkationslinie“ gebräuchlich, vor allem in den frühen Jahren, als die DDR in der Bundesrepublik oft als (Ost-)Zone bezeichnet wurde. Die unterschiedlichen Bezeichnungen liegen darin begründet, dass im bundesdeutschen Sprachgebrauch verdeutlicht werden sollte, dass es sich bei der Grenze nicht um eine reguläre Grenze zwischen verschiedenen Staaten handelte. Die DDR wurde 1972 durch den Grundlagenvertrag von der Bundesrepublik staatsrechtlich, aber nicht völkerrechtlich anerkannt und konnte daher nicht als Ausland betrachtet werden. Der Sprachgebrauch in der DDR sollte hingegen die Auffassung der DDR betonen, die innerdeutsche Grenze sei eine „Staatsgrenze“ zwischen zwei souveränen Staaten.

In der Realität wirkte diese Grenze nicht lediglich als eine landesinterne Grenze und auch nicht nur als eine Staatsgrenze, sondern gehörte während des Kalten Krieges zum „Eisernen Vorhang“ und war damit zum einen Teil der Grenze zwischen zwei gegensätzlichen Militärblöcken (NATOWarschauer Pakt), zum anderen zwischen zwei unterschiedlichen Gesellschaftssystemen (marktwirtschaftlich-kapitalistischen Staaten im Westen und planwirtschaflich-sozialistischen Staaten im Osten), sowie zwischen zwei gegensätzlichen Wirtschaftsblöcken (Europäische WirtschaftsgemeinschaftRat für gegenseitige Wirtschaftshilfe).

Der bis zu 5 km breite Streifen entlang der Grenze, der viele Jahrzehnte lang weitgehend unberührt war, hat sich zu einem Rückzugsgebiet für viele vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Kurz nach dem Mauerfall 1989 gründeten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Freistaat Thüringen das Naturschutzprojekt Grünes Band Deutschland, das einen großen Teil der ehemaligen Grenzgelände umfasst.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Grenzstreife der Grenztruppen der DDR an der innerdeutschen Grenze in Thüringen, 1965
Freilichtmuseum in Mödlareuth
Ehemaliger Wachturm (Führungsturm) der DDR-Grenztruppen bei Hof an der innerdeutschen Grenze, 1999
Der ehemalige „Kolonnenweg“ entlang der innerdeutschen Grenze in der Nähe des Brockens, 2004
Reste der ehemaligen Gewässersperre am Tegeler Fließ in Berlin

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Deutsche Reich durch die Siegermächte in Besatzungszonen eingeteilt, die durch Grenzen voneinander getrennt waren. Durch Zusammenschluss als Bi- und später Trizone zu einem Vereinigten Wirtschaftsgebiet entfielen die internen Grenzen in Westdeutschland. So bezog sich der Begriff „Zonengrenze“ nur noch auf die Grenze zwischen der Sowjetischen Besatzungszone und dem Besatzungsgebiet der Westalliierten. Mit der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde 1949 aus der Zonengrenze die deutsch-deutsche Grenze. Im allgemeinen und amtlichen Sprachgebrauch blieben Zonengrenze und innerdeutsche Grenze weiter erhalten.

Schon ab 1952 wurde die Demarkationslinie zur Bundesrepublik seitens der DDR aufgrund der Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen vom 26. Mai 1952 verstärkt abgeriegelt. Dieser Prozess wurde dann am 18. Juni 1954 mit der Anordnung über die Neuregelung der Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und Westdeutschland formell geregelt, die am 3. Mai 1956 von der Verordnung zur Erleichterung und Regelung der Maßnahmen an der Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Deutschen Bundesrepublik abgelöst wurde. Seit dem 19. März 1964 galt stattdessen die Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik, die schließlich nach mehreren Änderungen am 25. März 1982 vom Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik ersetzt wurde, das bis zum Einigungsvertrag galt. (Links zu den Gesetzestexten siehe unter Weblinks.) Entlang der Grenze zu Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern bestand seit der Anordnung von 1954 auf dem Gebiet der DDR offiziell ein „Sperrgebiet“. Dieses setzte sich zusammen aus einem „10 m-Kontrollstreifen unmittelbar entlang der Grenze“, einem 500 Meter breiten „Schutzstreifen“ sowie einer „5 km-Sperrzone“. Der zehn Meter breite (gepflügte) Kontrollstreifen wurde auch „Todesstreifen“ genannt. Dieser Bereich war zeitweise vermint oder mit Selbstschussanlagen ausgerüstet. Der mit Stacheldraht gesicherte „Schutzstreifen“ wurde nach und nach vollständig von Bebauung und Bewuchs geräumt. Das Betreten des „Schutzstreifens“ oder der „Sperrzone“ war von besonderen Voraussetzungen abhängig, für Anwohner etwa durch einen Vermerk im Personalausweis, für Besucher durch einen extra auszustellenden „Passierschein“. Westverwandtschaft und ausländische Bürger erhielten in der Regel keine Besuchserlaubnis. Der eigentliche Grenzzaun war zunächst ein einfacher hüfthoher Stacheldrahtzaun, nach 1961 ein schwer überwindbarer doppelter Stacheldrahtzaun (als Begrenzung von Minenfeldern) beziehungsweise ein Streckmetallgitterzaun mit Selbstschussanlagen; mitunter bestand er aber auch aus einer Mauer mit oben aufliegendem runden Abschluss (wie in Berlin). Seit 1957 hieß die Demarkationslinie in der DDR offiziell „Staatsgrenze West“, im dortigen Volksmund „Grenze nach Westdeutschland“.

„Unzuverlässige“ Bewohner der Sperrzone wurden 1952 in der „Aktion Ungeziefer“ beziehungsweise 1961 im Zuge der „Aktion Kornblume“ zwangsweise umgesiedelt. Aber auch weit vor der Sperrzone wurden Personenbewegungen überwacht. Fuhr ein normaler Reisezug planmäßig in Orte, die in der Nähe der Grenze lagen, wurden „verdächtige“ Reisende während der Fahrt von der Transportpolizei, der Volkspolizei oder ca. 3000 „freiwilligen Helfern der Grenztruppen“ kontrolliert und zum Reiseziel befragt. Wurden Personen ohne Passierschein in der 5-km-Sperrzone aufgegriffen, wurden sie dem zuständigen Grenzkommando gemeldet (versuchte Republikflucht war eine Straftat). Durch diese umfassende Überwachung konnten 90 % aller „Grenzverletzer“ schon weit vor dem eigentlichen Grenzzaun abgefangen werden. Ab 1971 wurden einige Orte wie Sonneberg, Creuzburg, Gefell oder Kaltennordheim aus der Sperrzone herausgenommen.

Seit den 1960er-Jahren wurde die deutsch-deutsche Grenze durch die DDR immer stärker ausgebaut, um die Massenflucht in den Westen zu unterbinden. In der offiziellen Darstellung der DDR war es jedoch der „antifaschistische Schutzwall“, der die DDR vor Übergriffen aus dem Westen bewahren sollte. Neben den dort stationierten ca. 30.000 Grenzsoldaten der Grenztruppen der DDR, die den Befehl hatten, die Flucht mit Waffengewalt zu unterbinden (→ Schießbefehl), war die Grenze seit 1961 auf ostdeutscher Seite teilweise vermint und mit Signalzäunen und Hundelaufanlagen sowie von 1970 bis 1983 mit Selbstschussanlagen ausgestattet, die auf den geräumten Grenzstreifen der DDR hin ausgerichtet waren (sogenannter Todesstreifen).

In die Sperranlagen an der Grenze wurde eine größere Anzahl von strikt geheim gehaltenen Schleusen eingebaut. Sie wurden von den Mitarbeitern der Abteilung Verkehr beim Zentralkomitee der SED und den von ihnen eingerichteten „Westgruppen“ genutzt, um illegal Personen, vor allem Funktionäre der KPD und der SED, in beide Richtungen zu „schleusen“, Geldsendungen für die KPD und später die DKP, Informationsmaterial für Parteifunktionäre sowie Propagandamaterial in die Bundesrepublik zu bringen. Auch das Ministerium für Staatssicherheit unterhielt solche Schleusen zu nachrichtendienstlichen Zwecken. Bekannt wurde hier die Agentenschleuse im Bahnhof Berlin-Friedrichstraße. Die Glienicker Brücke zwischen West-Berlin und Potsdam durfte lediglich von den Angehörigen der alliierten Streitkräfte benutzt werden. In Potsdam befanden sich die Militärmissionen der drei Westmächte für die DDR.

Viele Höfe und Dörfer störten beim Ausbau der Grenzanlagen. Deren Bewohner wurden nach und nach umgesiedelt, die Gebäude geschleift. Die Postleitzahlen der geschleiften Hofstellen und Dörfer wurden in den Verzeichnissen weitergeführt. Beispiele solcher Dörfer sind Billmuthausen (etappenweise von 1965 bis 1978 abgetragen), Erlebach (etappenweise von 1975 bis 1986) und Leitenhausen (1971) im Landkreis Hildburghausen, Bardowiek und Lenschow im Kreis Grevesmühlen, Grabenstedt, Jahrsau (1970), Kaulsroth, Liebau (1975), Korberoth, Neuhof und Stöckicht.

In einem Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde 1972 eine Überprüfung und eindeutige Markierung des Grenzverlaufes vereinbart. Die deutsch-deutsche Grenzkommission nahm am 4. September 1973 ihre Arbeit mit Grenzmarkierungen bei Lübeck auf.[3] Ab dem 2. Mai 1974 unterhielt man Ständige Vertretungen in Bonn bzw. Ost-Berlin (hier: bei der DDR, nicht in der DDR), keine Botschaften oder Konsulate. Eine eigenständige DDR-Staatsbürgerschaft wurde von der Bundesrepublik nicht anerkannt, d. h. ein „DDR-Deutscher“ war Deutscher im Sinne des Grundgesetzes und konnte einen bundesdeutschen Pass erwerben. Die DDR war für die Bundesrepublik Deutschland Zollinland.

Es existierten 870 km Grenzzaun, dazu auf 440 km Selbstschussanlagen SM-70, 230 km Minenfelder Typ 66, 602 km Kfz-Sperrgräben und 434 Beobachtungstürme. In der DDR wurden Flüchtlinge als „Republikflüchtige“, die „abgehauen“ sind, diffamiert; ihre zurückgelassenen Familien waren Repressionen ausgesetzt.

Ein besonderer Abschnitt war die Berliner Mauer, die seit dem 13. August 1961 die drei Westsektoren Berlins umschloss und somit von Ost-Berlin und der DDR abschnitt.

Ähnliche Mauern aus Betonelementen wurden an der deutsch-deutschen Grenze auch dort errichtet, wo sich auf der DDR-Seite grenznahe Siedlungen befanden, zum Beispiel in Mödlareuth und Dassow. Ansonsten bestand die innerdeutsche Grenze aus mehreren Metallgitterzäunen mit Signalanlagen, Gräben etc. Nachts wurde der unmittelbare Schutzstreifen beleuchtet.

1983 wurden auf Druck der Bundesregierung die Selbstschussanlagen abgebaut, Erdminen gesprengt (beides gab es nicht an der Berliner Mauer) und Hundelaufanlagen abgebaut, als Gegenleistung für von Franz Josef Strauß vermittelte Milliardenkredite.[4]

Mit der Öffnung der Grenze (Mauerfall) am 9. November 1989 unter dem Staatsratsvorsitzenden Egon Krenz kam es zu einer Entwicklung, die letztlich zur Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands am 3. Oktober 1990 führte. Damit hörte die innerdeutsche Grenze auf zu bestehen und mit ihr die Deutsche Teilung.

Noch heute wird allerdings gerne die „Mauer in den Köpfen“ angeführt, wenn es um anhaltende Auseinandersetzungen zwischen Ost- und Westdeutschen geht.

Von der DDR in die Bundesrepublik flüchteten seit 1949 etwa zwei Millionen Menschen; in der gleichen Zeit siedelten etwa 200.000 Personen von der Bundesrepublik in die DDR über.

Siehe zur Vorgeschichte der Grenzziehung: Zonenprotokoll

[Bearbeiten] Grenztote

Opfer-Bilanz
  Vor dem
13. August 1961
Seit dem
13. August 1961
Insg. bis 1989
Berliner Grenze/Mauer 16 239 255
Innerdeutsche Landgrenze 100 271 371
Ostsee 15 174 189
Sonstige Fluchtwege
(Flugzeugentführung, Warenexport,
Transitwege)
0 7 7
Angehörige des DDR-Grenzdienstes
im Einsatz
11 16 27
Sowjetische Fahnenflüchtige 1 5 6
Flugzeugabschüsse im Grenzgebiet 14 3 17
Total: 157 715 872

Für die Zahl der Opfer der innerdeutschen Grenze gibt es unterschiedliche Angaben, Forschungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Die Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter, die ihre Arbeit 1991 einstellte, zählte insgesamt 872 Todesopfer, vorwiegend Flüchtlinge, aber auch Angehörige der DDR-Grenztruppen oder Fahnenflüchtige der sowjetischen Armee.[5]

Während die Berliner Staatsanwaltschaft von 270 nachgewiesenen Todesfällen an der innerdeutschen Grenze einschließlich Berlins infolge eines Gewaltakts der Grenzsicherungskräfte inklusive Minentoten und Selbstschussanlagen sprach, hat die zwischen 1991 und 2000 bestehende Zentrale Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) 421 Verdachtsfälle auf Tötungen durch die bewaffneten Kräfte der DDR registriert. Die Arbeitsgemeinschaft „13. August“ veröffentlichte am 12. August 2003 eine Zahl von 1008 Opfern des DDR-Grenzregimes von 1949 bis 1989, geht dabei aber von einem relativ weiten Opferbegriff aus. In dieser Zahl enthalten sind zum Beispiel auch in der Ostsee ertrunkene Flüchtlinge, Opfer von Unfällen während der Flucht, Selbstmorde nach entdeckter Flucht und auch durch Flüchtlinge erschossene Grenzsoldaten sowie Todesfälle deutscher Flüchtlinge an anderen Grenzen (ČSSR, Jugoslawien etc.). 2010 wies das von der Arbeitsgemeinschaft betriebene Mauermuseum am Checkpoint Charlie 1393 Tote aus.[6] Der Leiter des Forschungsverbundes SED-Staat der FU Berlin, Klaus Schroeder, kritisierte 2010 den „sehr weiten Begriff von Maueropfer“ des Mauermuseums. Er geht aufgrund noch unerforschter Bereiche aber auch von mehr Opfern aus, als „offiziell bekannt sind“, und rechnet mit insgesamt etwa 1000 Opfern des DDR-Grenzregimes.[7]

Bekannte Fälle (unvollständig): Peter Fechter, Chris Gueffroy, Winfried Freudenberg als letztes Todesopfer der Grenze, Günter Litfin, Elke und Dieter Weckeiser, Ida Siekmann, Manfred Mäder und Michael Bittner

Siehe auch: Todesopfer an der Berliner Mauer, Liste der Todesopfer an der Berliner Mauer

[Bearbeiten] Getötete Westdeutsche

Gedenkstätte für Kurt Lichtenstein bei Parsau-Kaiserwinkel

Bekannte Fälle:

[Bearbeiten] Getötete DDR-Grenzpolizisten und -soldaten

Seit Gründung der Deutschen Demokratischen Republik 1949 bis zu ihrem Ende 1990 fanden insgesamt 28 Grenzpolizisten und -soldaten der DDR den Tod. Fast alle kamen an der deutsch-deutschen Grenze ums Leben, einer wurde an der Grenze zur Tschechoslowakei getötet. Der erste Polizist wurde noch vor Gründung der DDR erschossen, acht starben an der Berliner Mauer. Die meisten getöteten Grenzer waren Angehörige der Volkspolizei und der Grenztruppen der DDR. Die mutmaßlichen Täter waren neben aus der DDR fliehenden Zivilisten auch West-Berliner, Westdeutsche sowie US-Soldaten und etwa zur Hälfte aus der DDR desertierende Grenzer, NVA-Soldaten (z. B. Werner Weinhold) und ein Sowjet-Soldat. In der DDR wurden einige der „gefallenen“ Grenzer zu Helden stilisiert und beispielsweise Straßen, Pionierlager, Kasernen und Schulen nach ihnen benannt (z. B. Reinhold Huhn).

Bei einigen Fällen ist umstritten, ob sie sich tatsächlich so zugetragen haben, oder ob es sich bei ihrer Darstellung um Propaganda handelt. Ungeklärt ist ferner, in wie vielen Fällen Notwehr oder „Friendly Fire“ vorlag. Eine vollständige Liste ist unter Todesfälle unter DDR-Grenzern aufgeführt.

[Bearbeiten] Grenzübergänge

Speziell für Berlin siehe Hauptartikel Berliner Grenzübergänge

Die Zahl der Übergänge zwischen den zwei der drei Westzonen beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR variierte im Laufe der Jahrzehnte. 1952 wurden verschiedene Straßen- und Eisenbahnübergangstellen durch die DDR geschlossen, auch wurden mit einer Ausnahme die letzten Bahnstrecken, die auf kurzen Abschnitten DDR-Gebiet passierten, geschlossen. Im Zuge der Verhandlungen, die zum Grundlagenvertrag von 1972 führten, wurden in Folge des Verkehrsvertrags zwischen den beiden deutschen Staaten vom 26. Mai 1972 mehrere Übergänge für den sogenannten „kleinen Grenzverkehr“ wieder geöffnet und auf den vorhandenen Eisenbahnübergängen zusätzliche Züge eingeführt.

[Bearbeiten] Straßenübergänge

Bis 1952 gab es relativ viele Straßenübergänge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, mit der Verschärfung des Grenzregimes wurden die meisten davon geschlossen. Unter anderem konnten bis 1952 folgende Übergänge genutzt werden:

Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums
DDR-Visum nur für den Warenverkehr, Transitstempel

Die folgenden Übergänge konnten zwischen 1952 und 1989 für den Transitverkehr nach Berlin auf den vorgeschriebenen Transitstrecken sowie den Reise- und Güterverkehr in die DDR genutzt werden:

Der folgende Übergang diente dem Reiseverkehr in die DDR sowie dem Transitverkehr nach Schweden und Polen:

Die folgenden Übergänge wurden infolge des Verkehrsvertrags von 1972 geöffnet und waren nur für den Reiseverkehr in die DDR zugelassen, nicht aber für Transitreisen nach Berlin:

Nach dem 9. November 1989 wurde die innerdeutsche Grenze an zahlreichen Stellen wieder geöffnet, beispielsweise an den Grenzübergangsstellen Schmarsau-Schrampe, Mackenrode-Nüxei, Wolfsburg-Oebisfelde und Ellrich-Zorge. Diese neuen Grenzübergänge dienten bis zum 24. Dezember 1989 ausschließlich DDR-Bürgern zur Aus- und Wiedereinreise, danach waren sie auch für Bundesbürger geöffnet. Bei der Einreise von Nicht-EU-Bürgern – zum damaligen Zeitpunkt beispielsweise Österreicher – ergaben sich an diesen Grenzübergängen häufig Probleme.

[Bearbeiten] Straßenübergänge an den Grenzen zu West-Berlin

Siehe: Berliner Grenzübergänge, Abschnitt „Grenzübergänge bis 1990

[Bearbeiten] Eisenbahnübergänge

Direkt nach Besetzung der jeweiligen Zonen durch die Alliierten hatte die Sowjetunion den Eisenbahnverkehr zwischen ihrer Zone und den westlichen Zonen unterbrochen. Lediglich die Strecke über Helmstedt und Marienborn wurde für die Militärzüge nach West-Berlin offengehalten, nur auf dieser Strecke gab es auch Personenverkehr. Daneben wurden einzelne Grenzübergänge weiter im Güterverkehr genutzt, die meisten Strecken blieben aber geschlossen. Im Zuge der Berlin-Blockade wurde der Personenverkehr völlig, der Güterverkehr weitgehend, eingestellt.

Nach Beendigung der Blockade wurden zwischen der westdeutschen Bahnverwaltung bzw. der am 7. September 1949 gegründeten Bundesbahn und der ostdeutschen Reichsbahn in verschiedenen Abkommen (Abkommen von Helmstedt, 11. Mai 1949, Offenbach 3. September 1949 und Kleinmachnow, 10. September) die betrieblichen Fragen des Grenzverkehrs geregelt und die Öffnung verschiedener Übergänge auch für den Personenverkehr vereinbart.

Bis 1952 wurden neben den weiter unten aufgeführten Strecken auch wieder verschiedene Strecken genutzt, die jeweils auf kurzen Abschnitten über bundesdeutschem oder DDR-Gebiet verliefen, wobei aber nur teilweise „echter“ Grenzverkehr mit Wechsel von Personen oder Gütern stattfand:

Ab 1952 wurden infolge des verschärften Grenzregimes nur noch folgende Übergänge und Strecken im Eisenbahnverkehr genutzt:

Die westliche Bundesbahn bezeichnete diese Übergänge explizit nicht als Grenzübergänge, während die östliche Reichsbahn immer von Grenzübergangsstellen (Kurzform GÜSt) sprach.

Am 5. Dezember 1961 geriet der Ortsteil Berlin-Staaken in die Schlagzeilen der Presse, als ein DDR-Lokführer seinen Regional-Zug im damaligen Endbahnhof Albrechtshof nicht zum Stehen brachte, sondern die Grenzsperranlagen in Richtung West-Berlin durchbrach. Danach wurde diese Strecke für den Interzonenzugverkehr zwischen Berlin und Hamburg stillgelegt und die Züge über Wannsee umgeleitet.

Es verkehrten im Personenverkehr ausschließlich D-Züge. Nach dem Mauerbau 1961 verloren die Transit-Züge nach West-Berlin ihre Verkehrshalte in Bahnhöfen auf DDR-Gebiet mit Ausnahme der Grenzbahnhöfe. Umgangssprachlich Interzonenzüge genannte Züge dienten für Reisen zwischen beiden deutschen Staaten und teilweise auch dem DDR-Binnenverkehr. Ab 1972 gab es auf den Übergängen Marienborn/Helmstedt, Probstzella/Ludwigsstadt und Gutenfürst/Hof neben den D-Zügen auch je ein dem „kleinen Grenzverkehr“ dienendes Eilzugpaar, das nur an Wochenenden und nur bis zum nächsten größeren Bahnhof auf DDR-Gebiet fuhr. Ab Sommer 1989 gab es auch ein solches Zugpaar am Übergang Herrnburg – Lübeck.

Drei Tage nach Maueröffnung 1989 wurde auf dem Übergang Ellrich–Walkenried der Personenverkehr aufgenommen. Zum Fahrplanwechsel 1990 wurde zudem die wieder aufgebaute Strecke zwischen Eichenberg (DB) und Arenshausen (DR) als Grenzübergang in Betrieb genommen. Wie alle anderen Übergänge verloren sie aber bereits mit der Währungsunion ihre Funktion.

[Bearbeiten] Schienenübergänge nach West-Berlin

Zwischen 1961 und 1976 erreichten alle zwischen dem Bundesgebiet und West-Berlin verkehrenden Reisezüge als Transitzüge die Stadt über den Bahnhof Griebnitzsee, ab 1976 auch über Staaken. Im Transit wurden die Reisenden kontrolliert, ohne dass formal eine Ein- und Ausreise stattfand. Die Züge von und nach Berlin fuhren ab bzw. bis zum Ost-Berliner Bahnhof Friedrichstraße. Dort wurde für Reisende nach Ost-Berlin und in die DDR eine große Grenzübergangsstelle eingerichtet. Im S-Bahnverkehr hielten West- und Ost-Berliner Linien dort an strikt voneinander getrennten Bahnsteigen. Im Verkehr zwischen beiden Teilen der Stadt mussten die Fahrgäste die Kontrolleinrichtungen im Bahnhof passieren. Einige internationale Züge verkehrten aus West-Berlin kommend über den Berliner Ostbahnhof (1987 bis 1998 Berlin Hauptbahnhof) weiter ins Ausland. Zwischen Friedrichstraße und Ostbahnhof waren sie nur für Transitreisende aus West-Berlin in Drittstaaten zugelassen. Im Bahnhof Friedrichstraße stiegen bei aus Osten kommenden Fernzügen zunächst Grenzpolizisten ein und kontrollierten die Insassen. Erst danach durften Reisende einsteigen, die die Grenzübergangsstelle im Bahnhof passiert hatten oder mit U- oder S-Bahn aus West-Berlin gekommen waren. Aus Westen gekommene internationale Züge wurden nach dem Fahrgastwechsel vor der Weiterfahrt kontrolliert.

[Bearbeiten] Ostsee- und Elbegrenze

Eine besondere Rolle im Grenzystem der DDR spielten die Ostsee- und die Elbegrenze:

An der Ostseeküste war der gesamte Strandbereich an der Lübecker Bucht von der Grenze an der Halbinsel Priwall bis kurz vor Boltenhagen streng bewachtes Sperrgebiet. Auch der restliche Abschnitt der DDR-Ostseeküste wurde wegen der Nähe zur Bundesrepublik, Dänemark und Schweden von der 6. Grenzbrigade Küste der Volksmarine bewacht. Das Befahren des Meeres, ausgenommen der inneren Boddengewässer, mit Sportbooten war nur einem ausgewählten Personenkreis mit Sondergenehmigung (PM 18, PM 19) gestattet.

Gesperrt war auch die 93,7 km lange innerdeutsche Elbgrenze abwärts vom Wassergrenzübergang Cumlosen bei Wittenberge. Grenzübergänge über den Fluss gab es in diesem Bereich nicht.

Der genaue Grenzverlauf zwischen der DDR und der Bundesrepublik war strittig. Nach DDR-Auffassung verlief die Grenze in der Strommitte, nach Sichtweise der Bundesrepublik dagegen am Nordostufer.[8]

[Bearbeiten] Übergänge für Binnenschifffahrt

Zwei Übergänge für die Binnenschifffahrt konnten sowohl für den Berlin-Verkehr als auch für Wechselverkehr DDR–Bundesrepublik Deutschland genutzt werden. Sie waren nur für den Gütertransport zugelassen, nicht jedoch für reine Personenschiffe.

An den Grenzen zu West-Berlin gab es Grenzübergangsstellen für die Frachtschiffahrt auf den meisten schiffbaren Wasserwegen.

[Bearbeiten] Kosten

Der Bau, ständige Ausbau und die jahrzehntelange Unterhaltung der schwer bewachten Grenze in Deutschland war eine große wirtschaftliche Belastung für die DDR. Baumaterial und etwa 40.000 Mann Grenztruppen – Arbeitskräfte, die keine volkswirtschaftlich produktive Arbeit leisten konnten – wurden dafür gebunden. Von 1961 bis 1964 kostete der Aufbau und Betrieb der Grenze insgesamt 1,822 Milliarden Mark der DDR, davon entfielen 400 Millionen Mark auf die Berliner Mauer. Die laufenden Kosten wurden insgesamt auf jährlich etwa 500 Millionen Mark geschätzt. Dazu kamen die dem MfS unterstehenden[9] Passkontrolleinheiten (PKE) mit etwa 38 Millionen Mark jährlich.

[Bearbeiten] Mediale Rezeption

[Bearbeiten] Galerie

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

 Commons: Deutsche Teilung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Gesetzliche Regelungen der DDR zur „Staatsgrenze“

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Die Angaben schwanken von 1378 km (s. Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik, Ausgabe von 1990, S. 469) bis 1393 km (s. Dokumente zur Deutschlandpolitik VI/4 (1975/76), Dok. Nr. 269 Kap. II.12, S. 979).
  2. So die geschichtswissenschaftliche Formulierung bei Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4. Vom Beginn des Ersten Weltkriegs bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1914–1949, C.H. Beck, München 2003.
  3. Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
  4. www.uniprotokolle.de
  5. Hans Sauer, Hans-Otto Plumeyer: Der Salzgitter-Report. Die Zentrale Erfassungsstelle berichtet über Verbrechen im SED-Staat. München, 1991, ISBN 3-762-80497-4
  6. Tagesspiegel: Neue Erkenntnisse - Das Kreuz mit den Mauertoten, 12. August 2010
  7. Mitteldeutsche Zeitung: DDR-Vergangenheit SED-Forscher der FU Berlin erwartet noch mehr Opfer durch Stacheldraht und Mauer, 12. August 2010
  8. Der Spiegel 20/1986, S. 65B–68 (digitalisiert)
  9. Bundeszentrale für politische Bildung
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