Schweiz

Bund will hochprozentigeren Cannabis erlauben

Hanf soll neu 1 Prozent THC enthalten dürfen. Damit wäre die Schweiz deutlich grosszügiger als die EU.

Juristischer Kniff für die neue 1-Prozent-Grenze: Die Marke definiert nicht die Obergrenze von Faserhanf, sondern die Untergrenze von Drogenhanf.

Juristischer Kniff für die neue 1-Prozent-Grenze: Die Marke definiert nicht die Obergrenze von Faserhanf, sondern die Untergrenze von Drogenhanf.
Bild: Keystone

Hanf ist mehr als nur der Stoff, aus dem Kifferträume sind: Die Pflanze mit dem anrüchigen Ruf wird auch für Seile, Kleider, Kosmetika, Öl und vieles Unverdächtige mehr verwendet. Aus diesem Grund ist Hanfanbau in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen erlaubt, die nun nach den Vorstellungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) grosszügiger ausgestaltet werden sollen. Gemäss einem gestern öffentlich gemachten Verordnungsentwurf dürfte eine Cannabispflanze künftig bis zu 1 Prozent an THC enthalten, jener Substanz, auf der die Rauschwirkung eines Joints oder Hasch-«Guetsli» beruht. Heute gilt eine Limite von 0,3 Prozent.

«1-Prozent-Grenze macht Sinn»

Das BAG begründet die vorgeschlagene Neuerung mit «mehr Rechtssicherheit». Der Hintergrund: Immer wieder kommen Hanfbauern vor Gericht, weil ihr zu legalen Zwecken angebautes Kraut bei Tests zu hochprozentig abschneidet. Dabei liegt ein THC-Gehalt von beispielsweise 0,7 Prozent weit unter jenem von echtem Drogenhanf (bis zu 30 Prozent). Ein weiterer Vorteil der Grenzwerterhöhung liegt laut BAG darin, dass es weniger Fehldiagnosen bei den THC-Proben geben würde.

Die 1-Prozent-Grenze mache in der Tat Sinn, meint der mit der Materie gut vertraute St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob. Je nach Klima des Anbaugebiets könne es vorkommen, dass der THC-Gehalt einer Hanfpflanze auch entgegen den Absichten des Bauern die geltende Limite von 0,3 Prozent übersteige. Umgekehrt müsse die zulässige Obergrenze aber deutlich unter 3 Prozent liegen. Denn ab diesem Wert beginne Cannabis seine psychoaktive Wirkung zu entfalten, so Hansjakob. Der vom BAG geplante Grenzwert von 1 Prozent trage beiden Überlegungen Rechnung.

Juristischer Kniff

Dennoch dürfte die Lockerung für Kontroversen sorgen. Bei Gegnern der Drogenlegalisierung und teilweise auch in Polizeikreisen werden die Pläne des Bundes schon aus Prinzip abgelehnt, wie erste Reaktionen gestern zeigten. Vor allem aber scheint die vorgesehene Obergrenze den Bestimmungen des neuen Betäubungsmittelgesetzes zuwiderzulaufen. Dieses verlangt eine Orientierung an internationalen Standards – und die EU schreibt für legalen Faserhanf eine THC-Obergrenze von 0,2 Prozent vor.

Das BAG behilft sich hier mit einem juristischen Kniff: Die geplante 1-Prozent-Marke definiere nicht die Obergrenze von Faserhanf, sondern die Untergrenze von Drogenhanf. Ob diese Argumentation überzeugt, wird die bis Ende November laufende Vernehmlassung zeigen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 19.10.2010, 23:31 Uhr

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14 KOMMENTARE

Andreas Müller

17.12.2010, 10:18 Uhr

Das BtmG ist ein Handel und Fabrikatzionsgesetz und kein Srafgesetz.Diese1%Thc regelung bezieht sich nur auf dieses Gesetz.Somit ist Eigenmedikatzion mit der heilpflanze Hanf 100% legal.Jeder mündiger CH Bürger darf für sein wohlbefinden ein paar hanfpflanzen anbauen und in seinem Hause zur Eigenmedikatzion verwenden.Es wäre an der Zeit dieses wissen dem Ch Volk und der Polizei mitzuteilen.


Ronald Meier

16.12.2010, 23:10 Uhr

Total verblödet geht die Welt zu Grunde.. mündigen Menschen den Gebrauch von Pflanzen zu verbieten - egal wie - ist keiner Hochkultur würdig. Wegen der Nutzung von Hanf Menschen der Freiheit zu berauben, ist ein Verbrechen an der Menschenwürde. Hoffentlich setzt sich der gesunde Menschenverstand (sofern es diesen in diesem Zusammenhang gibt) bald auch bei der Drogendebatte durch.


Weber Andreas

16.12.2010, 19:59 Uhr

Das BtmG gründet auf der Bundesverfassung. Die BV gründet ganz klar auf der Bibel. Ganz zu Beginn 1. Mose 1,29 gab Gott den Menschen folgendes mit: "Sehet da, ich habe euch gegeben alle Pflanzen, sie Samen bringen, auf der ganzen Erde, und alle Bäume mit Früchten, die Samen bringen zu eurer Speise". über die legalität einer von Gott gegebenen Pflanze abzustimmen ist ein Missbrauch der Demokratie.


Weber Andreas

16.12.2010, 19:50 Uhr

Die legalität der Hanfpflanze in Frage zu stellen ist unsinnig. Zumal sind im Btmg keine festgelegten THC grenzen zu finden:nur die gewerbliche Gewinnung von Betäubungsmittel ist illegal (Hasch,öl).Die ganze Pflanze ist kein Betäubungsmittel, sondern deren Rohstoff und somit legal. Welcher Mensch kann einem anderen Menschen eine von der Natur gegebene Pflanze verbieten? Das in der heutingen zeit?!


Oliver Becker

20.10.2010, 18:38 Uhr

Als Mitbegründer des 1992 gegründeten Vereins H.A.N.F.e.V. setze ich mich schon lange mit dem Thema Cannabis auseinander. Es ist nicht das Klima, was ausschlaggebend für die Erhöhung der THC-Werte verantwortlich ist, sondern die geographische Höhe über dem Meeresspiegel. Ausnahmslos alle natürlichen Haschanbaugebiete liegen in den Bergen. Die Schweizer Berge sind auch dafür gut geeignet,...


Rinaldo Eckmann

20.10.2010, 14:25 Uhr

Den Unterschied von legal, oder Illegal, macht nicht das Wissen, sonder die Unwissenheit!


Rinaldo Eckmann

20.10.2010, 14:17 Uhr

Man sollte die Weintraube nicht nur auf die Gewinnung auf Alkohol reduzieren, wie man den Hanf nicht nur auf seine berauschenden Inhaltsstoffe reduzieren sollte! Und sowieso liegt das Problem nicht bei der Pflanze, sondern beim Menschen, es wird niemand dazu Gezwungen die Substanzen zu missbrauchen, wie niemand gezwungen wird sein Geld in den Spielkasinos zu verspielen.


Reto Gall

20.10.2010, 13:29 Uhr

@Hirschi: Wo sie recht haben, haben sie Recht!


Andreas Hirschi

20.10.2010, 12:02 Uhr

@Matti Ihre Argumentation trifft eher auf die Verweigerer der Legalisierung zu. Null Wissen und diffuse Argumentationen um dieses Verbot aufrecht zu erhalten!


tom meyer

20.10.2010, 11:56 Uhr

laut gesetz ist jeder hanf, egal wie hoch der Thc gehalt ist, legal, solange er nicht als droge verwendet wird. ein hanfbauer der seinen hanf z.b. für eine kosmetik firma anbaut, sollte keine probleme bekommen. es gibt aber auch anbauer, die teile ihrer ernte für den konsum als droge verkaufen und sich mit abnahme verträgen für legale zwecke vor einer strafverfolgung schützen wollen.


Rolf Stöckli

20.10.2010, 11:03 Uhr

@Ralf Lauren. Ich kann Ihnen nur zustimmen! Doch scheint mir, dass zuviele (vielleicht mit einem Alkoholproblem belastete) Politiker lieber das tote Männchen spielen und die neusten Forschungsergebnisse ausblenden. Hanf kann medizinisch eine wunderbare Alternative zu mit vielen Nebenwikungen behafteten Medikamenten sein.. Und lieber eine Horde friedlicher Bekiffter (NUR!), als eine alkohlisierte!


Werner Matti

20.10.2010, 10:56 Uhr

Es geht doch nur um "steter Tropfen höhlt den Stein". Jeder Mosaikstein ist recht um die Drogen weiter zu legalisieren und das mit allen Mitteln und Begründungen resp. Ausreden.


Ralph Lauren

20.10.2010, 10:20 Uhr

Was heisst hier hochprozentig? Je höher der THC Gehalt, desto weniger Pflanzenschutzmittel! Hört endlich mit der Verteufelung des Cannabis auf! Es ist eine der ältesten Kulturpflanzen und ältesten Medikamente der Menschheit! Langsam merkt es sogar die USA... so wird demnächst in Cal. über eine Legalisierung abgestimmt, was der einzig vernünftige Weg ist. Legalisieren und Steuern darauf erheben!


Morten Lupers

20.10.2010, 08:48 Uhr

Was soll die künstliche Panik um etwas, das ja nur dafür sorgen soll, dass unsere Bauern ihrer Arbeit nachgehen können? Wer wirklich Industriegras rauchen will, kann gerade so gut Herbstblätter oder Fingernägel rauchen. Richtig lustig ist keines von all dem. Wer bei 1% protestieren will, hält nur die Innovation unserer Industrie zurück. Arbeitsplätze und Nachhaltigkeit stehen auf dem Spiel.



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