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06.10.2010, 21:35 | #1 |
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Nebenjob während Ausbildung => Lohnsteuerpflichtig?
Hi zusammen,
ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Forum bin, da es ja nicht primär um eine rechtliche Frage geht, ich versuchs aber einfach mal. Ich mache im Moment eine Ausbildung. Von meinem Betrieb aus kann ich gerne eine Nebentätigkeit durchführen. Ich frage mich aber im Moment wie sich das letztendlich darstellen würde. im Moment ist es so, dass ich nicht Lohnsteuerpflichtig bin, da ich zu wenig verdiene. Ein 400 € Job ist ja nicht Lohnsteuerpflichtig und auch nicht Sozialabgaben pflichtig (für mich) – soweit bin ich doch richtig informiert oder? (Frage 1) Was würde also passieren, wenn ich einen Nebenjob mit sagen wir 300 € im Monat zusätzlich annehmen würde. Damit würde ich dann über dem Jahresfreibetrag von 8400 ,- / Jahr liegen. Wenn ich es richtig verstehe würde das bedeuten, dass ich in meiner Ausbildungsstelle lohnsteuerpflichtig werden, oder? (Frage 2) Habe ich das richtig verstanden? Ist irgendwo ein Fehler in meinen Gedankengängen? Vielen Dank fürs lesen und für hilfreiche Antworten. mit freundlichen Grüßen Juka |
06.10.2010, 22:51 | #2 |
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Welchen Freibetrag von 8.400 Euro meinst Du???
Es gibt einen Freibetrag von 8.004 Euro, den von Dir genannten kenne ich nicht. |
07.10.2010, 06:36 | #3 |
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ah okay, kann sein, dass ich mich da getäuscht habe ...
ich meine den jährlichen Steuerfreibetrag die Höhe hatte ich so im Kopf, muss aber deswegen nicht stimmen... |
09.10.2010, 16:34 | #4 |
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Kann es sein, dass hier eher die Einkommensgrenze für das Kindergeld gemeint ist?
Ein Minijob wird pauschal versteuert vom Arbeitgeber, da ist es uninteressant ob man einen Hauterwerb hat oder eine Ausbildungstelle oder überhaupt noch lohnsteuerpflichtig ist. Sobald aber die Einkommensgrenze für das Kindergeld erreicht ist, riskiert man seinen Anspruch darauf.
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13.10.2010, 11:04 | #5 |
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Das Kindergeld hat ich jetzt gar nicht aufm Schirm - ist aber auch nicht so relevant, da ich nächstes Jahr 25 werde und es damit sowieso wegfällt - dieses Jahr kann ich die Grenze nicht mehr erreichen.
Also ist es so, dass ein Nebenjob / 400€ Job nicht zum Lohnsteuerfreibetrag dazu gezählt wird, ich also diesbezüglich nicht aufpassen muss ? Danke für die Antworten :) |
13.10.2010, 12:23 | #6 | |
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Zitat:
Nicht vergessen in puncto Kindergeld: Der Freibetrag zählt anteilig, wenn Sie die Ausbildung erst in diesem Jahr angefangen haben! |
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20.10.2010, 21:06 | #7 |
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Nachfrage: Brutto oder Netto?
Diese 8.004,-Grenze, die man nicht überschreiten darf, um weiterhin Kindergeld zu erhalten, ist damit das Netto- oder Bruttoeinkommen gemeint? Beispiel: der Sohn meiner Frau, 19 Jahre alt, ist in einer Berufsausbildung. Lt. Ausbildungsvertrag erhielt er von Januar 2010 bis Juli 2010 638,- Euro brutto monatlich, also 4.466,-, ab August 710,- (weil dann drittes Lehrjahr), also bis Dezember 3.550,-, sind für das Jahr 2010 insgesamt 8.016,-Euro brutto. Abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge natürlich weniger. Ist er über der Grenze, wenn man das Brutto nimmt, oder kann man getrost das Nettogehalt annehmen?
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