#Jurathek Forum RSS Feed Jurathek Forum - Steuerrecht - RSS Feed Jurathek Forum Jurathek-Startseite Aktuelles Inhaltsverzeichnis Jurathek durchsuchen Zurück Jurathek Forum > Weitere Rechtsgebiete > Steuerrecht Seite neu laden Nebenjob während Ausbildung => Lohnsteuerpflichtig? Benutzername __________ [_] Angemeldet bleiben? Kennwort __________ Anmelden Registrieren Hilfe Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren Antwort Themen-Optionen Ansicht Alt 06.10.2010, 21:35 #1 Juka Häufiger anwesend Registriert seit: 16.02.2010 Beiträge: 37 Nebenjob während Ausbildung => Lohnsteuerpflichtig? __________________________________________________________________ Hi zusammen, ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Forum bin, da es ja nicht primär um eine rechtliche Frage geht, ich versuchs aber einfach mal. Ich mache im Moment eine Ausbildung. Von meinem Betrieb aus kann ich gerne eine Nebentätigkeit durchführen. Ich frage mich aber im Moment wie sich das letztendlich darstellen würde. im Moment ist es so, dass ich nicht Lohnsteuerpflichtig bin, da ich zu wenig verdiene. Ein 400 Job ist ja nicht Lohnsteuerpflichtig und auch nicht Sozialabgaben pflichtig (für mich) soweit bin ich doch richtig informiert oder? (Frage 1) Was würde also passieren, wenn ich einen Nebenjob mit sagen wir 300 im Monat zusätzlich annehmen würde. Damit würde ich dann über dem Jahresfreibetrag von 8400 ,- / Jahr liegen. Wenn ich es richtig verstehe würde das bedeuten, dass ich in meiner Ausbildungsstelle lohnsteuerpflichtig werden, oder? (Frage 2) Habe ich das richtig verstanden? Ist irgendwo ein Fehler in meinen Gedankengängen? Vielen Dank fürs lesen und für hilfreiche Antworten. mit freundlichen Grüßen Juka Juka ist offline Mit Zitat antworten Juka Öffentliches Profil ansehen Mehr Beiträge von Juka finden Alt 06.10.2010, 22:51 #2 mArk78 Gehört hier zum Inventar... Registriert seit: 05.01.2009 Beiträge: 984 Welchen Freibetrag von 8.400 Euro meinst Du??? Es gibt einen Freibetrag von 8.004 Euro, den von Dir genannten kenne ich nicht. mArk78 ist offline Mit Zitat antworten mArk78 Öffentliches Profil ansehen Mehr Beiträge von mArk78 finden Alt 07.10.2010, 06:36 #3 Juka Häufiger anwesend Registriert seit: 16.02.2010 Beiträge: 37 ah okay, kann sein, dass ich mich da getäuscht habe ... ich meine den jährlichen Steuerfreibetrag die Höhe hatte ich so im Kopf, muss aber deswegen nicht stimmen... Juka ist offline Mit Zitat antworten Juka Öffentliches Profil ansehen Mehr Beiträge von Juka finden Alt 09.10.2010, 16:34 #4 Sheherazade Gehört hier zum Inventar... Registriert seit: 28.07.2009 Beiträge: 1.553 Kann es sein, dass hier eher die Einkommensgrenze für das Kindergeld gemeint ist? Ein Minijob wird pauschal versteuert vom Arbeitgeber, da ist es uninteressant ob man einen Hauterwerb hat oder eine Ausbildungstelle oder überhaupt noch lohnsteuerpflichtig ist. Sobald aber die Einkommensgrenze für das Kindergeld erreicht ist, riskiert man seinen Anspruch darauf. __________________ Komm wir essen Opa! -Satzzeichen retten Leben- Sheherazade ist offline Mit Zitat antworten Sheherazade Öffentliches Profil ansehen Mehr Beiträge von Sheherazade finden Alt 13.10.2010, 11:04 #5 Juka Häufiger anwesend Registriert seit: 16.02.2010 Beiträge: 37 Das Kindergeld hat ich jetzt gar nicht aufm Schirm - ist aber auch nicht so relevant, da ich nächstes Jahr 25 werde und es damit sowieso wegfällt - dieses Jahr kann ich die Grenze nicht mehr erreichen. Also ist es so, dass ein Nebenjob / 400 Job nicht zum Lohnsteuerfreibetrag dazu gezählt wird, ich also diesbezüglich nicht aufpassen muss ? Danke für die Antworten :) Juka ist offline Mit Zitat antworten Juka Öffentliches Profil ansehen Mehr Beiträge von Juka finden Alt 13.10.2010, 12:23 #6 mArk78 Gehört hier zum Inventar... Registriert seit: 05.01.2009 Beiträge: 984 Zitat: Zitat von Juka Beitrag anzeigen Das Kindergeld hat ich jetzt gar nicht aufm Schirm - ist aber auch nicht so relevant, da ich nächstes Jahr 25 werde und es damit sowieso wegfällt - dieses Jahr kann ich die Grenze nicht mehr erreichen. Also ist es so, dass ein Nebenjob / 400 Job nicht zum Lohnsteuerfreibetrag dazu gezählt wird, ich also diesbezüglich nicht aufpassen muss ? Danke für die Antworten :) Auch steuerlich sind es 8.004 euro Freibetrag. Nicht vergessen in puncto Kindergeld: Der Freibetrag zählt anteilig, wenn Sie die Ausbildung erst in diesem Jahr angefangen haben! mArk78 ist offline Mit Zitat antworten mArk78 Öffentliches Profil ansehen Mehr Beiträge von mArk78 finden Alt 20.10.2010, 21:06 #7 Rainer1064 Foren-Dauerbesucher Registriert seit: 13.07.2006 Beiträge: 154 Nachfrage: Brutto oder Netto? __________________________________________________________________ Diese 8.004,-Grenze, die man nicht überschreiten darf, um weiterhin Kindergeld zu erhalten, ist damit das Netto- oder Bruttoeinkommen gemeint? Beispiel: der Sohn meiner Frau, 19 Jahre alt, ist in einer Berufsausbildung. Lt. Ausbildungsvertrag erhielt er von Januar 2010 bis Juli 2010 638,- Euro brutto monatlich, also 4.466,-, ab August 710,- (weil dann drittes Lehrjahr), also bis Dezember 3.550,-, sind für das Jahr 2010 insgesamt 8.016,-Euro brutto. Abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge natürlich weniger. Ist er über der Grenze, wenn man das Brutto nimmt, oder kann man getrost das Nettogehalt annehmen? Rainer1064 ist offline Mit Zitat antworten Rainer1064 Öffentliches Profil ansehen Mehr Beiträge von Rainer1064 finden Antwort « Vorheriges Thema | Nächstes Thema » Themen-Optionen Druckbare Version zeigen Druckbare Version zeigen Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen Ansicht Linear-Darstellung Linear-Darstellung Hybrid-Darstellung Zur Hybrid-Darstellung wechseln Baum-Darstellung Zur Baum-Darstellung wechseln Forumregeln Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten. __________________________________________________________________ BB-Code ist an. Smileys sind an. [IMG] Code ist an. 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