Contextes de Grenze pour le sens concret

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Oder-Neiße-Grenze

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Die Oder-Neiße-Grenze ist die überwiegend entlang der Flüsse Oder und
Lausitzer Neiße verlaufende Grenze zwischen Deutschland und Polen.

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festgelegt. Hierdurch wurde etwa ein Viertel des deutschen
Staatsgebietes in den Grenzen von 1937 de facto abgetrennt und unter
vorläufige polnische beziehungsweise sowjetische Verwaltung gestellt.
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Bereits kurze Zeit nach ihrer Gründung am 7. Oktober 1949 erkannte die
DDR im Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 die Oder-Neiße-Grenze an,
ohne jedoch Stettin und Swinemünde, die westlich der Oder liegen, zu
erwähnen. Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR wurde die Grenze als
„Oder-Neiße-Friedensgrenze“ bezeichnet. Die ebenfalls 1949 gegründete
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verlangten die vier Siegermächte als Voraussetzung für ihre Zustimmung
zur Deutschen Einheit die endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze
als rechtmäßige Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen. Diese
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polnische Verwaltung gestellten Gebiete des Deutschen Reichs in den
Grenzen von 1937 umfassten die östlich von Oder und Neiße gelegenen
Gebiete der preußischen Provinzen Pommern, Brandenburg, Nieder- und
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(Ostgalizien 1919, Wolynien 1921 und Wilna-Gebiet 1920/1922) unter
Missachtung der Curzon-Linie zustandegekommene Grenze, die bis zum 1.
September 1939 gegolten hatte. Braune Linie: deutsch-sowjetische
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Verlust der Gebiete östlich der Curzon-Linie geltend gemachte
Ostgebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937
(‚Westverschiebung‘).
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Polens. Churchill und Roosevelt sprachen in Jalta von der
„Oder-Grenze“, Stalin von „Oder und Neiße“. Scheinbar war die
Grenzfrage noch offen. Stalin wollte jedoch die Teile östlich der
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einem geheimen Vertrag mit dem Lubliner Komitee auf die
Oder-Neiße-Grenze festgelegt.^[6] Der von Stalin angestrebte
Grenzverlauf im Osten – zwischen der Sowjetunion und Polen – entsprach
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Im März/April 1947 erfolgte die offizielle Bezeichnung der
Oder-Neiße-Grenze als „Friedensgrenze“ durch die Moskauer
Außenministerkonferenz. Am 11. Januar 1949 wurden die neuen Gebiete
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durch DDR-Ministerpräsident Otto Grotewohl und Polens Ministerpräsident
Józef Cyrankiewicz zur Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze. Sie sei
„unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze, die die beiden Völker
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Linie […] Świnoujście (Swinemünde), […] Oder bis zur […] Lausitzer
Neiße […] entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze“, womit sie „die
Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen bildet.“ Das Stettiner
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1968 votierte Willy Brandt, Außenminister in der Großen Koalition, für
eine „Anerkennung beziehungsweise Respektierung der Oder-Neiße-Grenze
bis zur friedensvertraglichen Regelung“. Im Jahr darauf erklärte er in
seiner Regierungserklärung als Bundeskanzler der ersten sozialliberalen
Koalition ziemlich eindeutig, dass er die Oder-Neiße-Linie als Grenze
anzuerkennen beabsichtige. Die Absicht Brandts löste im Deutschen
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eigenen Namen auf sich genommen“. Die Verträge gingen „von den heute
tatsächlich bestehenden Grenzen aus, deren einseitige Änderung sie
ausschließen“. Sie nähmen eine „friedensvertragliche Regelung nicht
vorweg“ und schafften „keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden
Grenzen“. Hintergrund war der Vorbehalt der Vier Mächte für Deutschland
als Ganzes. Demzufolge war die nicht voll souveräne Bundesrepublik
nicht berechtigt, völkerrechtswirksame Änderungen der Grenzen von 1937
vorzunehmen.^[9] Diplomatische Beziehungen zwischen Bonn und Warschau
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1990 wird im Zwei-plus-Vier-Vertrag die bestehende Grenze zwischen dem
vereinten Deutschland und Polen bestätigt. Mit Inkrafttreten des
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deutsch-polnischen Grenzvertrag zur Bestätigung der zwischen ihnen
bestehenden Grenze: „Der Verlauf der Grenze bestimmt sich nach dem
Görlitzer Abkommen (…) sowie dem Warschauer Vertrag“.
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„Die Grenze Polens zu Deutschland, so wie sie heute verläuft, ist
endgültig. Sie wird durch Gebietsansprüche von uns Deutschen weder
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vom 25. März 1952 bezüglich der Oder-Neiße-Linie festgestellt, dass
„keine endgültigen Grenzen in den Potsdamer Entscheidungen festgelegt
wurden, die eindeutig vorsehen, dass die endgültige Entscheidung
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Wiedervereinigung Deutschlands zwar an, unterstützten aber den
westdeutschen Vorbehalt gegen die Oder-Neiße-Grenze nicht. Sie wollten
sich nicht auf eine Wiederherstellung Deutschlands in den Grenzen von
1937 festlegen.
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Dass die Bundesrepublik die Oder-Neiße-Grenze ablehnte, hatte seinen
Ursprung in der Überzeugung, dass weder die Vorgeschichte der östlich
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postulierten jedoch ein „Recht auf Heimat“ für sich. Darunter war die
Ablehnung der Oder-Neiße-Grenze zu verstehen sowie der Anspruch auch
auf die Gebiete östlich dieser Linie. So steht beispielsweise in der
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ambivalenten Politik der beiden Unionsparteien, einerseits verbal auf
der Forderung nach Revision der Oder-Neiße-Grenze zu beharren, aber in
der praktischen Politik diese als Faktum anzuerkennen, wurde
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11. ↑ 16. Tagung der 10. Volkskammer der DDR: Erklärung der Volkskammer
zur Oder-Neiße-Grenze (6'55")
12. ↑ Ersatzlose Preisgabe, Der Spiegel 44/1990 vom 29. Oktober 1990,
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Audiodateien
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kB)
+ Die Entstehung der Oder-Neiße-Grenze – Politik und
Wirtschaftsinteressen der Großmächte
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