Contextes de Grenze pour le sens abstrait

Lien: http://bazonline.ch/schweiz/standard/Bund-will-hochprozentigeren-Cannabis-erlauben/story/13689074

deutlich grosszügiger als die EU.
Juristischer Kniff für die neue 1-Prozent-Grenze: Die Marke definiert
nicht die Obergrenze von Faserhanf, sondern die Untergrenze von
Drogenhanf.

Juristischer Kniff für die neue 1-Prozent-Grenze: Die Marke definiert
nicht die Obergrenze von Faserhanf, sondern die Untergrenze von
Drogenhanf.
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«1-Prozent-Grenze macht Sinn»

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Die 1-Prozent-Grenze mache in der Tat Sinn, meint der mit der Materie
gut vertraute St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob. Je nach Klima
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Hanfpflanze auch entgegen den Absichten des Bauern die geltende Limite
von 0,3 Prozent übersteige. Umgekehrt müsse die zulässige Obergrenze
aber deutlich unter 3 Prozent liegen. Denn ab diesem Wert beginne
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Pläne des Bundes schon aus Prinzip abgelehnt, wie erste Reaktionen
gestern zeigten. Vor allem aber scheint die vorgesehene Obergrenze den
Bestimmungen des neuen Betäubungsmittelgesetzes zuwiderzulaufen. Dieses
verlangt eine Orientierung an internationalen Standards – und die EU
schreibt für legalen Faserhanf eine THC-Obergrenze von 0,2 Prozent vor.

Das BAG behilft sich hier mit einem juristischen Kniff: Die geplante
1-Prozent-Marke definiere nicht die Obergrenze von Faserhanf, sondern
die Untergrenze von Drogenhanf. Ob diese Argumentation überzeugt, wird
die bis Ende November laufende Vernehmlassung zeigen. (Tages-Anzeiger)
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Die legalität der Hanfpflanze in Frage zu stellen ist unsinnig. Zumal
sind im Btmg keine festgelegten THC grenzen zu finden:nur die
gewerbliche Gewinnung von Betäubungsmittel ist illegal (Hasch,öl).Die